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Wildunfälle sind keine Seltenheit in Deutschland: Jeden Tag kollidieren im Schnitt rund 550 Wildtiere mit Autos. Seit mehreren Jahren steigen die Unfallzahlen sogar noch. Jährlich entstehen wirtschaftliche Schäden von hunderten Millionen Euro. Dennoch wissen viele Deutsche nicht, wie sie sich in einer solchen Situation verhalten sollen. Lesen Sie hier, was unter dem Begriff „Wildunfall“ verstanden wird, wie sich ein solcher Unfall vermeiden lässt und welche Versicherung für Schäden aufkommt.
Wann spricht man von einem Wildunfall?
Als Wildunfall wird ein Verkehrsunfall bezeichnet, der mit einem Wildtier passiert. Dabei kann es entweder zu einem Zusammenprall von Fahrzeug und Tier kommen oder es entsteht ein Schaden infolge eines Ausweichmanövers. Um von einem Wildunfall sprechen zu können, muss es sich um sogenanntes Haarwild handeln, das den Unfall verursacht. Hierzu zählen beispielsweise Schwarz- und Rotwild, Füchse, Wildschweine oder Luchse. Nicht zu den Wildunfällen gezählt werden Kollisionen mit Nutztieren oder Federwild.
Doch was zieht die Tiere überhaupt aus dem schützenden Wald auf die laute und gefährliche Straße? Viele Straßenränder sind mit schmackhaften Futterpflanzen bewachsen, welche die Tiere vor allem im kargen Winter zur Straße locken. Außerdem kennen Wildtiere keine Verkehrsregeln. Die Straße durchschneidet ihren natürlichen Lebensraum. Sie als Autofahrer sollten daher immer aufmerksam bleiben und das Risiko eines Wildunfalles nicht unterschätzen. Verstärkte Vorsicht sollte gelten, sobald Sie ein Verkehrsschild bemerken, das auf Wildwechsel hinweist. Zu den gefährlichsten Strecken zählen neue Straßen, die durch Waldgebiete führen. Das liegt daran, dass die Tiere ihren gewohnten Wechsel beibehalten. Ferner kommt ein Tier selten allein. Rechnen Sie immer mit mehreren Wildtieren.
Gut zu wissen:
- Auf keinen Fall sollten Sie verletzte Tiere berühren. Das Tier ist in der Situation stark verängstigt, aggressiv und könnte sich gegen Sie wehren. Verletzte Tiere können ferner gefährliche Krankheiten übertragen.
- Nehmen Sie kein totes Wild mit nach Hause. Dieses Verhalten wird als Wilderei betrachtet und kann zu einer Strafanzeige führen. Wer einen Wildunfall nicht meldet und das Tier einfach zurücklässt, begeht Fahrerflucht und verstößt damit gegen das Tierschutzgesetz.
Wann greift die Teilkaskoversicherung bei einem Wildschaden?
Eine Teilkaskoversicherung greift generell nur bei Unfällen / Kollisionen mit lebendigen Wildtieren bzw. Haarwild. Schäden, die durch ein Ausweichmanöver verursacht werden, übernimmt die Teilkaskoversicherung in der Regel nicht. Es gibt allerdings Ausnahmen von dieser Regelung: Weicht ein Autofahrer einem großen Tier (z. B. Hirsch) aus, kommen einige Versicherungen für die Schäden auf. Bei Schäden, die durch bereits tote Tiere entstehen, haben Sie meist keinen Versicherungsanspruch. Eine weitere Bedingung für das Einspringen Ihrer Versicherung: Der Unfall muss passieren, während Ihr Fahrzeug in Bewegung ist.
Ohne offizielle Wildunfallbescheinigung übernimmt kaum eine Teilkaskoversicherung Ihre Unfallschäden. Durch zusätzliche Beweise (z. B. Fotos) erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine Kostenerstattung. Sollte ein Beifahrer bei dem Wildunfall dabei gewesen sein, kann dieser den Unfallhergang schriftlich bezeugen. Ohne eine ausreichende Beweislage erstattet die Teilkaskoversicherung zumeist keine Unfallkosten.
- Bei Unfällen mit anderen Tieren, wie zum Beispiel Nutztieren, haftet entweder der Besitzer oder dessen Haftpflichtversicherung.
- Verursachen Sie durch abruptes Abbremsen einen Auffahrunfall, tragen Sie eine Teilschuld an den Schäden, da sie fahrlässig handeln.
Wann greift die Vollkaskoversicherung bei einem Wildschaden?
Die Vollkaskoversicherung bietet einen umfassenden Schutz bei Wildunfällen. Sie benötigen keinerlei Nachweise für einen Unfall mit einem Wildtier. Ferner übernimmt die Vollkaskoversicherung auch Schäden, die Sie selbst durch Brems- und Ausweichmanöver verursacht haben.
Wir wünschen Ihnen allzeit eine gute und sichere Fahrt mit Ihrem Mietwagen von VW FS | Rent-a-Car!