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Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, ein kleiner Parkrempler – und schon steht der Vorwurf im Raum: Fahrerflucht. Doch was genau ist damit gemeint? Welche Strafen drohen und wie sollten Sie sich in einer solchen Situation verhalten? Dieser Ratgeber gibt Ihnen den vollständigen Überblick – juristisch korrekt, verständlich erklärt und mit praktischen Tipps für Betroffene.
Was bedeutet Fahrerflucht nach dem Strafgesetzbuch?
Fahrerflucht – offiziell als „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ bezeichnet – ist im Strafrecht in § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Strafbar macht sich, wer sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Ort des Geschehens entfernt, ohne dem oder der Geschädigten die Möglichkeit zu geben, die Personalien festzustellen. In der Praxis spielt dabei auch das Verkehrsrecht eine wichtige Rolle.
Ein Unfall im Sinne des Gesetzes liegt bereits dann vor, wenn ein nicht völlig belangloser Schaden entsteht – etwa ein Kratzer beim Ausparken oder eine kleine Delle im Blech. Entscheidend ist nicht die Absicht des Unfallverursachers bzw. Täters, sondern allein, dass der Unfallort ohne Meldung verlassen wird.
Ist keine andere Person vor Ort, muss die verursachende Person eine angemessene Zeit warten – in Bagatellfällen meist etwa 20 bis 30 Minuten. Bei größeren Schäden oder einem möglichen Personenschaden wird erwartet, dass sofort die Polizei verständigt wird. Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht aus und schützt nicht vor strafrechtlichen Konsequenzen.
Fahrerflucht liegt also nicht nur dann vor, wenn man sich bewusst entfernt, sondern auch, wenn man sich nicht aktiv um die Klärung bemüht. Selbst bei kleinen Schäden kann das rechtlich schwerwiegende Folgen haben.
Welche Strafen drohen bei Fahrerflucht?
Die Strafe bei Fahrerflucht richtet sich immer nach den Umständen des Einzelfalls. Besonders entscheidend sind die Höhe des entstandenen Schadens und die Frage, ob es zu einem Personenschaden gekommen ist.
Bei geringen Schäden unter 600 Euro drohen in der Regel eine Geldstrafe und ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Ab etwa 1.300 Euro wird meist von einem „bedeutenden Schaden“ gesprochen – ab diesem Schwellenwert sind Sanktionen wie ein Fahrverbot oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis bzw. des digitalen Führerscheins möglich. Auch die persönliche Vorgeschichte spielt eine Rolle: Wer bereits vorbestraft ist, muss mit strengeren Konsequenzen und einer härteren Verurteilung rechnen. Eine frühzeitige Selbstanzeige kann sich dagegen strafmildernd auswirken – insbesondere bei geringem Schaden und gezeigter Einsicht.
Bei Unfällen mit Personenschaden steigt das Strafmaß deutlich: In schweren Fällen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Für Fahranfänger besonders relevant: Fahrerflucht gilt als A-Verstoß. Die Folge sind eine Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre, die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar und in Einzelfällen sogar eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).
Grundsätzlich gilt: Wer sich frühzeitig selbst meldet – idealerweise noch vor der Ermittlung durch die Polizei –, zeigt Verantwortungsbewusstsein. Das kann sich strafmildernd auswirken und die rechtlichen Folgen abfedern.
Versicherung und Fahrerflucht – das unterschätzte Risiko
Nicht nur strafrechtlich, sondern auch versicherungsrechtlich kann Fahrerflucht schwerwiegende Konsequenzen haben – oft mit langfristigen finanziellen Folgen, die viele zunächst unterschätzen.
Richtiges Verhalten nach einem Unfall – Fahrerflucht vermeiden
Viele Fahrerinnen und Fahrer geraten nach einem Unfall in Panik oder Stress und handeln aus Unsicherheit. Vor allem bei vermeintlich kleinen Schäden wird die Situation oft unterschätzt – doch genau das kann schwerwiegende rechtliche Folgen haben. Denn selbst ein leichter Parkrempler verpflichtet Sie dazu, bestimmte Verhaltensregeln einzuhalten. Wer sich einfach entfernt, ohne seinen Pflichten nachzukommen, begeht unter Umständen Fahrerflucht – eine Straftat mit Konsequenzen. So verhalten Sie sich richtig:
- status: done
Anhalten und am Unfallort bleiben, auch wenn der Schaden gering erscheint.
- status: done
Personalien austauschen wenn die andere Partei anwesend ist – oder eine angemessene Zeit warten, falls niemand erreichbar ist.
- status: done
Ist niemand vor Ort, informieren Sie nach Ablauf der Wartezeit umgehend die Polizei.
- status: done
Auch bei Bagatellschäden: Melden Sie den Vorfall
Ein Zettel mit Telefonnummer unter dem Scheibenwischer reicht nicht aus. Wer sich darauf verlässt, begeht unter Umständen eine Straftat.
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Fazit: Fahrerflucht kann teuer und folgenreich werden
Ob kleine Delle oder großer Unfall – wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, riskiert Geldstrafen, Punkte, Fahrverbote, die Entziehung der Fahrerlaubnis und im Extremfall sogar eine Freiheitsstrafe. Auch der Versicherungsschutz kann erlöschen – mit finanziellen Folgen in Höhe mehrerer tausend Euro.
Unser Tipp: Bleiben Sie am Unfallort und rufen Sie im Zweifel immer die Polizei. Wenn Sie kurzfristig auf ein Ersatzfahrzeug angewiesen sind, etwa weil Ihr eigenes Auto repariert werden muss, hilft Ihnen VW FS | Rent-a-Car schnell und unkompliziert weiter – mit einem hochwertigen Mietwagen in Ihrer Nähe.
Häufige gestellte Fragen zur Fahrerflucht
Wie lange muss ich am Unfallort warten?
Mindestens 30 Minuten bei Bagatellschäden. Je höher der Schaden, desto länger sollten Sie bleiben – oder direkt die Polizei rufen.
Wann liegt keine Fahrerflucht vor?
Wenn Sie am Unfallort warten oder den Schaden unverzüglich der Polizei melden, liegt keine strafbare Fahrerflucht vor.
Ist ein Zettel am Auto ausreichend?
Nein. Nur einen Zettel zu hinterlassen reicht nicht aus, um sich rechtlich abzusichern.
Was passiert bei Fahrerflucht in der Probezeit?
Verlängerung der Probezeit, Aufbauseminar, evtl. Führerscheinentzug – selbst bei kleinen Schäden.