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Wie kann ich meinen Mietwagen absichern lassen? Welche Möglichkeiten stehen mir zur Verfügung und welche Variante passt am besten zu meinen Bedürfnissen? Wichtige Informationen rund um das Thema Versicherung haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Welche Versicherungen bietet VW FS | Rent-a-Car an?
Die Autovermietung von VW FS | Rent-a-Car bietet Ihnen passende Versicherungen für Ihren Mietwagen. Unabhängig davon, ob Sie einen Mietwagen im Rahmen von Kurzzeitmiete oder Langzeitmiete buchen möchten, können Sie für Ihren Mietwagen folgende Versicherungen wählen:
- Vollkaskoschutz mit Haftungsreduzierung der Selbstbeteiligung
- Insassenunfallversicherung (auch "PAI" genannt, Unfallversicherung für Fahrer und Insassen)
Haben Sie Fragen zum Thema Versicherung oder bestehen Unklarheiten hinsichtlich der Schutzpakete, so stehen Ihnen gerne unsere Mitarbeiter Ihrer gewünschten Mietwagen-Station jederzeit zur Verfügung und helfen Ihnen weiter.
Was ist die Insassenunfallversicherung (PAI)?
Die Insassenunfallversicherung, kurz PAI (Personal Accident Insurance) genannt, stellt eine Art der Versicherung dar, bei welcher sämtliche Passagiere im Mietwagen, also Fahrer und alle anderen Beifahrer des Mietwagens, im Schadenfall durch eine Mietwagenversicherung in Deutschland abgesichert sind. Das bedeutet: Haben Sie bei der Anmietung des Mietwagens eine Insassenunfallversicherung abgeschlossen, besteht bei sämtlichen Schadenfällen, bei denen Fahrer und Insassen im Mietwagen verletzt werden, ein Versicherungsschutz. Im Schadenfall sind Personenschäden oder Tod in Deutschland in der Regel mit einer Versicherungssumme von bis zu 40.000,00 Euro abgedeckt. Der Leistungsanspruch dieser Versicherung ist unabhängig davon, wer den Schadenfall verursacht hat.
Die beste Versicherung für alle innerhalb und außerhalb der Mietwagen
Hat der Fahrer des Mietwagens einen Schadenfall selbst verschuldet, so können die Insassen (zusätzlich zu den Ansprüchen aus der Insassenunfallversicherung) Ansprüche aus der Haftpflichtversicherung des Fahrers geltend machen. Hier erfolgt keine Verrechnung (zwischen Anspruch aus der Haftpflichtversicherung und aus der PAI) – die Passagiere / Mitfahrer erhalten beide Leistungen. Der Fahrer selbst hat in diesem Fall ausschließlich einen Leistungsanspruch durch die Insassenunfallversicherung. Hat der Fahrer einen Unfall nicht verschuldet, sondern z. B. ein Fußgänger, Radfahrer oder ein Reifenplatzer, so können die Insassen im Zweifelsfall nur Ansprüche aus der Insassenunfallversicherung geltend machen.
Die Versicherung leistet zudem auch bei Unfällen bzw. Personenschäden beim Ein- und Aussteigen, beim Be- und Entladen oder beim Reinigen der Mietwagen. Bei hohem Invaliditätsgrad des Fahrers erhält dieser eine Verdreifachung der Versicherungssumme. Über die genauen Bedingungen dieser Versicherung informieren Sie gerne die Mitarbeiter unserer Autovermietung vor Ort. Diese können Ihnen in einem persönlichen Gespräch stets Auskünfte über die Themen Versicherung, Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung und natürlich den Mietwagen an sich geben.