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Wofür man Bußgelder zahlen und wann mit Punkten in Flensburg rechnen muss? Wir zeigen im nachfolgenden Text Auszüge aus dem aktuellen Bußgeldkatalog und geben Tipps, wie Sie ungewollte Kosten durch Bußgelder, Punkte in Flensburg oder gar den Entzug des Führerscheins und damit ein zeitweiliges Fahrverbot vermeiden können.
An welche Verkehrsregeln sollte ich mich mit dem Mietwagen halten?
Selbstverständlich ist es am einfachsten, Sanktionen wie Bußgelder oder die Entziehung der Fahrerlaubnis zu vermeiden, wenn Sie sich generell an die in Deutschland und in Europa geltenden Gesetze und Vorschriften im Straßenverkehr halten. In Deutschland fallen darunter zum Beispiel folgende Punkte:
- Wenn nicht anders angegeben, gilt 50 km/h innerorts, 100 km/h außerorts auf Landstraßen.
- Darüber hinaus gelten ausgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzungen
- Geschwindigkeitsbegrenzungen einhalten
- Telefonieren am Steuer nur mit Freisprechanlage (Hände weg vom Handy!)
- keine roten Ampeln überfahren
- Verkehrsschilder beachten (z. B. Vorfahrtsregelung, Stopschilder, Einbahnstraßen, Halte- und Parkverbot, Überholverbot)
- rechts vor links beachten, wenn keine Ampeln oder Verkehrsschilder die Vorfahrtssituation regeln
- kein Alkohol am Steuer (0,3 bzw. 0,5 Promillegrenze im Straßenverkehr)
- unter Drogeneinfluss nicht Autofahren
- im Falle eines Unfalls: keine Fahrerflucht begehen
- keine Autorennen fahren
Darüber hinaus gilt:
- Fahren Sie rücksichtsvoll und vorausschauend.
- Beachten Sie den Sicherheitsabstand (nicht drängeln).
- Vermeiden Sie gefährdende Manöver mit dem Fahrzeug.
- Vermeiden Sie es, andere Verkehrsteilnehmer zu provozieren (z. B. durch beleidigende Gesten, Einsatz von Hupe und Lichthupe beim Drängeln).
- Sichern Sie die Ladung Ihres Fahrzeugs und halten Sie das zulässige Gesamtgewicht ein.
- Beachten Sie das Rechtsfahrgebot.
- Bilden Sie bei Stau eine Rettungsgasse.
Worum Sie sich im Mietwagen der Autovermietung von VW FS | Rent-a-Car nicht kümmern müssen, da wir für die gesetzliche korrekte Ausstattung des Fahrzeugs sorgen, sind beispielsweise Winterreifenpflicht oder das Vorhandensein von Warnwesten, Warndreieck und Verbandskasten.
Gesamtgewichts
Wie hoch die Strafe bei einer Übertretung des höchst zulässigen Gesamtgewichts sein kann, kommt auf verschiedene Faktoren an. Der Bußgeldkatalog trennt hier Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über und unter 7,5 Tonnen. Ein Sprinter/Transporter fällt unter diesen Wert.
Der Bußgeldkatalog sieht bei einem solchen Verstoß allerdings eher geringe Strafen vor. Gemäß Bußgeldrechner kommt es bei einer Überladung von 5 % zum Beispiel nur zu einer Strafe von 10 Euro. Ab einer Übertretung des zulässigen Gesamtgewichts um mehr als 20 % sieht nicht nur der Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 95 Euro vor, der Punktekatalog schreibt auch einen Punkt im Flensburger Register vor. Die höchste Strafe bei diesem Verkehrsdelikt liegt bei 235 Euro und einem Punkt, falls das Fahrzeug mehr als 30 % zu schwer ist. Auf jeden Fall kein Pappenstiel, und Zyniker würden bei dieser Überschreitung wohl von absichtlicher Gesetzesübertretung sprechen.
Sollte sich also der Umstand ergeben, dass das zulässige Gesamtgewicht überschritten wird, so muss vor einer Weiterfahrt sichergestellt sein, dass die zusätzlichen Kilogramm einen anderen Weg des Transports finden. Als überaus unangenehm stellt sich diese Tatsache dann heraus, wenn es sich beim Sprinter/Transporter um einen gemieteten handelt. Dann nämlich darf damit nicht weitergefahren werden, bis das höchst zulässige Gesamtgewicht wieder eingehalten wird.