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Es ist schnell passiert: Man überschreitet die Geschwindigkeit und wird geblitzt oder übersieht eine rote Ampel. Besonders in stressigen Situationen, wie im Feierabendverkehr oder auf dem Weg zu einem wichtigen Termin, geschehen solche Fehler im Straßenverkehr häufiger. Während kleinere Verstöße, wie Falschparken, oft nur mit einem geringen Bußgeld geahndet werden, gibt es auch schwerwiegendere Vergehen. Wer deutlich zu schnell fährt, am Steuer telefoniert oder Kinder ungesichert transportiert, riskiert Punkte im Fahreignungsregister. In diesem Artikel erfahren Sie, bei welchen Verstößen Punkte vergeben werden, wie Sie Ihren Punktestand prüfen können und welche Möglichkeiten es gibt, die sogenannten „Punkte in Flensburg“ abzubauen.
Ab wann gibt es Punkte in Flensburg?
Verstöße im Straßenverkehr werden in verschiedene Kategorien unterteilt - je nach Schwere des Vergehens. Ob im eigenen Auto oder in einem gemieteten Sportwagen – es ist wichtig, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Verkehrsregeln zu beachten. Die Kategorien und die jeweiligen Konsequenzen lauten wie folgt:
Ein Punkt: Für weniger schwerwiegende Vergehen, die dennoch die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, wird ein Punkt vergeben. Dazu zählen etwa geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen des Tempolimits oder das Fahren ohne Gurt.
Zwei Punkte: Bei schwerwiegenderen Verstößen oder Straftaten, die jedoch nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis führen, werden zwei Punkte vergeben. Hierzu gehören beispielsweise erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, Drogenverstöße oder das Missachten eines Rotlichts mit anschließender Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern.
Drei Punkte: Bei besonders schweren Verstößen droht nicht nur der Entzug der Fahrerlaubnis, sondern auch die Vergabe von drei Punkten. Zu diesen schwerwiegenden Vergehen zählen etwa fahrlässige Körperverletzung oder Tötung im Straßenverkehr, Nötigung, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Fahrerflucht oder das Fahren unter Vollrausch mit mehr als 1,1 Promille im Blut.
Punkte in Flensburg abfragen
Behalten Sie Ihren Punktestand im Blick, um böse Überraschungen zu vermeiden. Jeder Fahrzeughalter kann seinen Punktestand kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt erfragen – entweder online, per Post oder durch einen persönlichen Besuch in Flensburg. Wenn Sie einen Personalausweis mit Online-Funktion besitzen, können Sie Ihre Punkte bequem über einen Online-Antrag einsehen. Alternativ besteht die Möglichkeit, den Antrag postalisch einzureichen. Beachten Sie, dass telefonische oder Fax-Anfragen nicht möglich sind. Für die postalische Anfrage müssen Sie eine gut lesbare Kopie Ihres Personalausweises beilegen, um Ihre Identität nachzuweisen.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Punkte aktiv abzubauen: Wer bei einem Punktestand von ein bis fünf Punkten freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnimmt, kann einen Punkt abbauen. Dieser Punkteabbau ist jedoch nur einmal innerhalb von fünf Jahren möglich. Achten Sie darauf, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um Ihren Punktestand im Blick zu behalten und mögliche Konsequenzen zu vermeiden.
Fazit: Tipps zum Umgang mit Punkten in Flensburg
Das Punktesystem in Flensburg dient nicht nur der Bestrafung, sondern soll Verkehrsteilnehmende auch zu einem sichereren Verhalten erziehen. Es ist wichtig, Verstöße und deren Konsequenzen zu kennen, um den Überblick über den eigenen Punktestand zu behalten. Einzelne Punkte mögen zunächst harmlos erscheinen, doch bei wiederholten Verstößen können sie schnell zu einer Verwarnung oder sogar dem Entzug der Fahrerlaubnis führen. Durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ist es möglich, aktiv einen Punkt abzubauen – allerdings nur bei einem moderaten Punktestand von bis zu fünf Punkten. Eine verantwortungsvolle Fahrweise schützt nicht nur Ihren Führerschein, sondern auch Sie selbst und andere Verkehrsteilnehmende