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Beim Parken oder Zwischenstopp am Fahrbahnrand hilft es, Halte- und Parkverbote richtig zu interpretieren. Besonders bei Fahrten mit einem Mietwagen von Volkswagen Financial Services | Rent-a-Car ist das Wissen um diese Regeln praktisch. Doch was ist der Unterschied zwischen einem Halteverbot und einem Parkverbot? Dieser Ratgeber klärt über die wichtigsten Regeln im Straßenverkehr auf.
Was ist ein Halteverbot laut StVO?
Ein Halteverbot bedeutet, dass das kurzfristige Anhalten mit dem Fahrzeug verboten ist. Laut StVO (Straßenverkehrsordnung) spricht man vom Halten, wenn das Fahrzeug für weniger als drei Minuten steht. Dabei darf das Fahrzeug weder verlassen noch eine längere Standzeit verursachen. Halten dient in der Regel kurzfristigen Zwecken, etwa dem Aufnehmen oder Absetzen von Personen oder dem Entladen von Gegenständen. Es gibt zwei Arten:
Absolutes Halteverbot
Im absoluten Halteverbot dürfen weder gehalten noch geparkt werden. Gekennzeichnet ist es durch das Verkehrszeichen 283. Wer hier hält, riskiert ein Bußgeld oder sogar das Abschleppen. Diese Zonen werden häufig in verkehrsreichen Bereichen eingerichtet, um den Verkehrsfluss nicht zu behindern. Besonders in Innenstädten und engen Straßen ist das absolute Halteverbot weit verbreitet.
Eingeschränktes Halteverbot
Das eingeschränkte Halteverbot (Zeichen 286) erlaubt kurzes Halten, etwa zum Ein- oder Aussteigen. Parken ist jedoch verboten. Pfeile und Zusatzzeichen kennzeichnen Anfang und Ende der Halteverbotszone. Auch Zeitangaben wie „werktags 7–18 Uhr“ geben wichtige Hinweise auf die Gültigkeit. Es lohnt sich, diese Beschilderungen sorgfältig zu lesen, um Bußgelder zu vermeiden.
Was bedeutet ein Parkverbot?
Ein Parkverbot untersagt das längere Abstellen des Fahrzeugs, erlaubt jedoch meist kurzes Halten. Es ergibt sich häufig direkt aus der StVO – z. B. an engen Straßen oder vor Einfahrten – auch ohne Schild. Oft gilt das Parkverbot auch auf abgesenkten Bordsteinen, Seitenstreifen oder an Stellen, an denen andere Verkehrsteilnehmer behindert werden könnten.
Typische Parkverbotsbereiche
Parkverbote gelten oft an engen Kurven, vor Feuerwehrzufahrten, Einfahrten und abgesenkten Bordsteinen. Auch an Bushaltestellen oder in engen Einbahnstraßen kann ein Parkverbot bestehen. Diese Bereiche sind so gewählt, dass ein stehendes Fahrzeug den Verkehr nicht gefährdet oder blockiert.
Unterschied Halteverbot und Parkverbot
Ein Halteverbot untersagt jede Form des Anhaltens, ein Parkverbot betrifft nur das längerfristige Stehenlassen eines Fahrzeugs. Das bedeutet: Während im Halteverbot nicht einmal kurz gestoppt werden darf, ist im Parkverbot ein kurzfristiges Halten oft gestattet – etwa zum Ein- oder Aussteigen.
Welche Schilder zeigen ein Halteverbot an?
Halteverbotsschilder und Parkverbotsschilder helfen bei der Orientierung. Sie sind Teil der Verkehrszeichen nach StVO und eindeutig definiert.
Temporäre Halteverbote
Temporäre Halteverbote bei Baustellen oder Umzügen erfordern eine behördliche Genehmigung und rechtzeitige Aufstellung der Schilder. Meist erfolgt die Beantragung über das örtliche Straßenverkehrsamt. Wer selbst Schilder aufstellen möchte, benötigt eine offizielle Genehmigung. Dies gilt auch für Umzüge oder Events im öffentlichen Raum.
Was kostet ein Verstoß gegen das Halteverbot?
Ein Verstoß gegen das Halteverbot kann laut Bußgeldkatalog in Deutschland teuer werden. Die Kosten reichen von wenigen Euro bis zu hohen Summen bei Abschleppen. Auch Punkte in Flensburg sind möglich. Die genaue Höhe richtet sich nach der Art des Verstoßes und möglichen Behinderungen oder Gefährdungen.
Bußgelder und Konsequenzen
Wer wiederholt gegen Halte- oder Parkverbote verstößt, riskiert nicht nur höhere Bußgelder, sondern unter Umständen auch ein Fahrverbot. Besonders im Bereich von Feuerwehrzufahrten oder auf Radwegen wird die Ahndung streng durchgesetzt.
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Halten im absoluten Halteverbot | 20 € | 0 |
Parken im absoluten Halteverbot | 25 € | 0 |
Mit Behinderung | 35 - 90 € | bis 1 |
Abschleppen | Zusatzkosten je nach Standort | - |
Wann darf ein Halteverbot aufgestellt werden?
Ein temporäres Haltverbot kann z. B. für einen Umzug beantragt werden – ideal in Kombination mit einem Transporter von Volkswagen Financial Services | Rent-a-Car. In Berlin und anderen Städten ist ein Antrag beim zuständigen Amt erforderlich – nach Möglichkeit mindestens sieben Tage vor dem gewünschten Termin. Die Beantragung erfolgt meist online oder schriftlich, oft mit Lageplan und Begründung.
Voraussetzungen für temporäre Zonen
Die Genehmigung enthält in der Regel Angaben zu Zeitraum, Gültigkeit und Art der Beschilderung. Sie muss gut sichtbar und rechtzeitig erfolgen. Nach Genehmigung müssen die Halteverbotsschilder in der Regel mindestens 72 Stunden vor Gültigkeit aufgestellt werden. So erhalten andere Verkehrsteilnehmende ausreichend Vorlaufzeit zur Information.
Fazit: Halteverbot oder Parkverbot – was ist zu beachten?
Ob absolutes oder eingeschränktes Halteverbot – wer im deutschen Straßenverkehr korrekt agieren will, sollte die Unterschiede kennen. Schilder, Zusatzzeichen und die StVO bieten Orientierung. Ein gründlicher Blick auf Verkehrszeichen und Zusatzangaben kann nicht nur Bußgelder vermeiden, sondern sorgt auch für mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Die Einhaltung aller Vorschriften ist entscheidend.
Tipp: Für den nächsten Umzug oder Wochenendausflug bietet Volkswagen Financial Services | Rent-a-Car neuwertige Mietwagen von Volkswagen, Audi, ŠKODA, SEAT und VW Nutzfahrzeuge zum Wochenendtarif. Im Angebot sind auch Transporter – ideal für größere Möbelstücke oder sperriges Gepäck.
Häufige gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Halteverbot und Parkverbot?
Ein Halteverbot verbietet das Anhalten, ein Parkverbot das längere Abstellen des Fahrzeugs.
Wie lange darf im eingeschränkten Halteverbot gehalten werden?
In der Regel nur für wenige Minuten zum Be- und Entladen oder Ein- und Aussteigen.
Kann ein Halteverbot für einen Umzug beantragt werden?
Ja, mit Genehmigung der Stadt oder Kommune ist das möglich.
Was passiert, wenn im Halteverbot geparkt wird?
Es drohen ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und unter Umständen das Abschleppen des Fahrzeugs.