Bußgeldkatalog im Ausland

Bußgeldkatalog im Ausland

Fahrten ins Ausland sind mit Unsicherheit verbunden, welche Strafen bei welchen Verkehrsdelikten drohen. Neben der eigentlichen Strafe ist dann meist auch noch eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr fällig. Wir haben wichtige Infos zusammengestellt, damit Sie sich im Ausland richtig verhalten.

Andere Länder, andere Sitten

„Andere Länder, andere Sitten“, lautet ein wohlbekannter Spruch, der so ziemlich auf jeden Bereich des menschlichen (Zusammen-) Lebens anwendbar ist – also auch auf die Frage, wer denn jetzt Vorfahrt genießt oder wie schnell man fahren darf. Teilweise werden begangene Verstöße gegen die Stvo stärker bestraft als man das im Heimatland kennt, werden jedoch nur selten mit der Entziehung der Fahrerlaubnis geahndet. Generell gilt: Wenn Sie mit Ihrem Auto oder einem Mietwagen im Ausland unterwegs sind, müssen Sie sich an das Verkehrsrecht des jeweiligen Landes halten. Tun Sie dies nicht, werden Sie mit Bußgeldern belangt. Diese richten sich nach dem Bußgeldkatalog, Punktekatalog und Tatbestandskatalog des jeweiligen Landes. Strafen für Verkehrsdelikte sind im Ausland meist höher als in Deutschland. Es empfiehlt sich, einen Bußgeldbescheid jeweils direkt zu bezahlen, da die Summen bei späterer Zahlung oft noch höher ausfallen.

Was sind die Folgen von Strafzetteln im Ausland?

Die meisten Strafzettel, die Sie als Autofahrer im europäischen Ausland erhalten, können auch zurück in Deutschland noch eingefordert werden. Seit dem 28.10.2010 gibt es mit dem Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz der Europäischen Union eine gesetzliche Grundlage dafür. Alle Staaten der EU, mit Ausnahme Griechenlands, stimmten inzwischen dem Gesetz zu. Dadurch können Verkehrssünder auf europäischen Kraftfahrstraßen auch in ihrem Heimatland mit Bußgeldern rechnen.

Voraussetzung für die Vollstreckung eines Bußgelds im Ausland

Vorausgesetzt ist allerdings, dass die Strafe einem Betrag von mindestens 70 Euro entspricht. Diese Bagatellgrenze ist auch schon erreicht, wenn beispielsweise das Bußgeld für den Verstoß 50 Euro beträgt und die Verfahrenskosten 20 Euro. Eine weitere Ausnahme stellt hierbei Österreich da. Zwischen Deutschland und Österreich existiert schon seit 1988 ein solches Gesetz, welches die staatenübergreifenden Bußgeldstrafen im Verkehr regelt. Die Bagatellgrenze liegt in diesem Abkommen deutlich unter dem mittlerweile eingeführten Standard, nämlich bei 25 Euro.

Was sind die Folgen von Falschparken im Ausland?

Die wohl häufigste und dennoch ungeahndete Strafe im Ausland bezieht sich auf meist für Touristen undurchsichtige Vorschriften bezüglich Falschparken. Ungeahndet deswegen, da es bis vor ein paar Jahren gang und gäbe war, dass das unschöne Blatt Papier, welches sich wegen falschen Parkens zwischen Scheibenwischer und Windschutzscheibe befand, schlicht und ergreifend als Kaugummipapier zweckentfremdet wurde, um kurz darauf im nächsten Mülleimer zu verschwinden.Doch Vorsicht, diese Praktik ist mittlerweile überholt, und Strafen aufgrund Falschparkens im Ausland können inzwischen auch in Deutschland vollzogen werden. Grund dafür ist das bereits genannte Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz.

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Konsequenzen beim Fahren ohne gültige Vignette im Ausland

Wird man ohne gültige Vignette erwischt, kann dies teuer werden - auch, wenn man nicht mit dem eigenen Pkw, sondern mit einem Mietwagen unterwegs ist. Denn für die Einhaltung der Vignetten- und Maut-Pflicht ist der Fahrer selbst verantwortlich. Der Vermieter des Fahrzeugs kann nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn der Mieter seiner Pflicht nicht nachgekommen ist. Eventuell beim Vermieter eingehende Bußgeldbescheide, die den Zeitraum der vertraglich vereinbarten Anmietung liegen, werden an den Mieter weitergereicht. Als Beispiel haben wir hier die Strafen für unsere unmittelbaren Nachbarländer zusammengetragen.

Strafe bei Fahren ohne Vignette in Österreich

Wird man ohne Vignette auf einer österreichischen Autobahn erwischt, muss man keine Strafe, sondern eine “Ersatzmaut” zahlen. Diese liegt für Pkw und Wohnmobile bei 120 Euro und für Motorräder bei 65 Euro. Nach sofortiger Bar- bzw. Kreditkartenzahlung darf man für den Rest des Tages und den darauffolgenden Kalendertag alle österreichischen Autobahnen befahren, ohne eine Vignette kleben zu müssen. Österreichische Vignetten gibt es übrigens an Autobahnraststätten in Grenznähe. Auch deutsche Automobilclubs verkaufen die Vignetten. So kann man sicherstellen, bereits bei der Fahrt über die Grenze mit der Vignette ausgestattet zu sein.

Kann der im Bußgeldrechner vorgesehene Betrag nicht direkt gezahlt werden, wird es teurer. Dann wird zusätzlich eine Strafe verhängt, welche von 300 bis maximal 3.000 Euro reichen kann. Auch für Fahrer mit manipulierter Vignette wird es teuer. Die Ersatzmaut beträgt in diesem Fall 240 Euro für Pkw und Wohnmobile oder 130 Euro für Motorräder. Hat man diesen Betrag vor Ort nicht zur Hand, muss man mit einem Verwaltungsverfahren mit mindestens 400 Euro Strafe rechnen. Nicht ordnungsgemäß angebrachte oder gelochte (Zeit-)Vignetten gelten hierbei ebenso als strafrechtlich relevant. Die Kontrolle der ordnungsgemäß angebrachten Vignette erfolgt durch Polizei, Zollwache und Mautaufsichtsorgane (ASFINAG) sowie den Automatischen Vignettenkontrollen (AVK). Wird man über das Kamerasystem ohne Vignette erwischt, wird man per Post zur Zahlung der Ersatzmaut aufgefordert. Diese Forderung wird an den Fahrzeughalter geschickt (und im Falle eines Mietwagens durch den Vermieter an den Mieter weitergegeben).

Strafe beim Fahren ohne Vignette in der Schweiz

Vignetten werden in der Schweiz für den Gültigkeitszeitraum des aktuellen Kalenderjahres gekauft. Wer in der Schweiz ohne gültige Vignette auf Autobahnen und Nationalstraßen fährt, muss mit einem Bußgeld von umgerechnet 175 Euro und dem Preis einer Vignette rechnen. Wird man dabei erwischt, dass die Vignette falsch angeklebt (z.B. mit einer Salbe angeklebten) oder mit einer selbstklebenden Folie versehen ist, müssen in der Regel 500 Franken Strafe bezahlt werden.

Bitte beachten: Bußgeld kann bereits an der Grenze erhoben werden, auch wenn man die Autobahn noch nicht benutzt hat. Es ist also ratsam, an einer kurz vor der Grenze (noch in Deutschland) befindlichen Autobahntankstelle oder im Vorfeld über einen deutschen Automobilclub die Vignette zu erstehen und vor Grenzüberfahrt ordnungsmäßig in die Scheibe zu kleben.

Strafe beim Fahren ohne Vignette in Tschechien

Für das Befahren einer mautpflichtigen Straße (Autobahnen und Schnellstraßen) ohne gültige Vignette muss man mit einer Strafe von bis zu 5.000 Kč rechnen (ca. 200 Euro). Die Strafe ist direkt vor Ort zu entrichten. Vignetten gibt es in Tschechien für die Gültigkeitsdauer von 10 Tagen, einem Monat oder einem Jahr. Sie besteht aus der Vignette selbst und einem abtrennbaren Teil ("Kupon"), auf dem das Autokennzeichen eingetragen werden muss.

Zum Kauf verpflichtet sind alle Fahrzeuge mit mindestens vier Rädern. Die Preise richten sich nach Gewichtsklassen: weniger als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht (PKW) und mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht (PKW, LKW). Die tschechischen Vignetten für die Maut in Tschechien sind in allen sächsischen Geschäftsstellen des ADAC oder online im ADAC-Shop erhältlich. Sie sollten bei Grenzübertritt auf mautpflichtigen Autobahnen bereits eine Vignette am Fahrzeug angebracht haben.

Ich wurde im Ausland geblitzt. Welcher Bußgeldbescheid blüht mir?

Vorsicht bei Fahrten im Ausland: Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind oft anders als in Deutschland. Wieviel Geschwindigkeitsüberschreitungen kosten, können Sie Bußgeldtabellen oder einem Bußgeldrechner entnehmen. Informieren Sie sich daher am besten im Vorfeld und achten Sie auf die Schilder an der Grenze, die Sie auf die gültigen Höchstgeschwindigkeiten hinweisen. Gerade für überhöhte Geschwindigkeit sind die Strafen im europäischen Ausland oft deutlich höher als das Bußgeld in Deutschland.

Ich bin in Österreich zu schnell gefahren

Generell gilt, dass die österreichischen Behörden nicht dazu berechtigt sind, eine deutsche Fahrerlaubnis zu entziehen. Sie dürfen den Führerschein in Verwahrung nehmen, einen Entzug des Führerscheins oder einen Eintrag ins Fahreignungsregister dürfen nur die deutschen Behörden vollziehen. Es ist aber darauf zu achten, dass die Benutzung eines Fahrzeugs in Deutschland nur legal ist, wenn auch eine Lenkerberechtigung mitgeführt wird. Dies könnte Probleme erzeugen, wenn der Führerschein bei den österreichischen Behörden, wenn auch nur kurzfristig, verwahrt wird.

Ich wurde in Dänemark geblitzt

Wie in anderen Nachbarländern Deutschlands, so hat auch Dänemark seine eigenen Regeln, was die Straßenverkehrsordnung betrifft. Neben der allgemeinen Lichtpflicht und einem ausgeklügelten System für Alkoholsünder am Steuer, sind es auch die Tempolimits, auf die es zu achten gilt. Die Bußgeldbescheide werden nämlich auch nach Deutschland zugestellt, sodass eine Strafe nicht entfällt, wenn man dänisches Gebiet verlassen hat. Sollten Sie das Bußgeld dennoch nicht bereinigen, droht ein Vollstreckungsverfahren. Generell sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie innerhalb geschlossener Ortschaften in Dänemark nicht mehr als 50 km/h fahren. Außerorts gilt eine Begrenzung von 80 km/h, genauso wie auf den Schnellstraßen. Auf der Autobahn darf bis zu 130 km/h gefahren werden. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h beginnt die Strafe ab 135 Euro, bei einer Übertretung von 50 Stundenkilometern ist mit einem Bußgeld ab 500 Euro zu rechnen.

Ich hatte es in Italien zu eilig

Auch wenn das Mutterland der Pizza kein direktes Nachbarland zu Deutschland darstellt, so ist Italien zweifelsohne eine der beliebtesten Reisedestinationen in Europa. Während es an mancher Stelle vielleicht etwas lockerer zugeht und Dolce Vita zu finden ist, sind es gerade die Straßenverkehrsordnungen, wo der Spaß sehr schnell aufhört. Im Vergleich zu anderen Ländern Europas ist in Italien mit stark gesalzenen Strafen zu rechnen. Sollten Sie nun auf die Idee kommen, den Strafzettel, nachdem Sie geblitzt wurden, nicht direkt zu begleichen, ist davon abzuraten.

Üblicherweise wird zunächst immer eine Mindestsumme festgelegt. Diese verdoppelt sich jedoch, wenn der Zahlungsaufforderung nicht binnen 60 Tagen nachgegangen wird. Werden Sie also direkt mit dem Verstoß und dem Bußgeld in Italien konfrontiert, begleichen Sie die Summe am besten mit den Carabinieri sofort und die Sache ist erledigt. Bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 20 km/h ist mit einer Strafe ab 175 Euro zu rechnen, fahren sie 50 km/h schneller als die erlaubte Geschwindigkeit, so beginnt das Bußgeld bei einer Summe von 545 Euro.

Die italienische Straßenverkehrsordnung

Was die Höchstgeschwindigkeit auf den Straßen betrifft, so gibt es auch dort Unterschiede zwischen Italien und Deutschland. Um eine Ordnungswidrigkeit zu vermeiden, achten Sie daher immer auf die Verkehrszeichen. So müssen Autofahrer außerhalb geschlossener Ortschaften ein Tempolimit von 90 km/h einhalten, in geschlossenen Ortschaften gilt eine maximale Geschwindigkeit von 50 km/h. Auf den Schnellstraßen ist die maximale Geschwindigkeit auf 110 km/h gedrosselt, auf einer Autobahn darf zu keiner Zeit mit mehr als 130 km/h gefahren werden. Eine zusätzliche Besonderheit der italienischen Straßenverkehrsordnung ist es, dass Autobahnen mit Geschwindigkeit-Messsystemen ausgerüstet sind.

Auf etwa 20 Prozent des gesamten Autobahn-Netzes ist der sogenannte Sistema Tutor installiert. Dieses System misst die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn an unterschiedlichen Stellen. Fahren Sie zum Beispiel auf der Autobahn nach Rimini nur einmal schneller als erlaubt, so ist mit keiner Strafe zu rechnen. Misst das System jedoch eine häufige Geschwindigkeitsübertretung, so können Sie mit einem Brief im Postfach in Deutschland rechnen.

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