-
Mietwagen
- Übersicht
- Auto mieten
- Unsere Fahrzeuge
- Automarken
- Angebote und Aktionen
- Standorte
- Über uns
- Privatkunden
- Geschäftskunden
Bei großer Hitze setzen zahlreiche Autofahrer und Autofahrerinnen auf möglichst wenig und luftige Kleidung. Doch sollte man dies auch auf die Füße beziehen? Darf man sich barfuß oder mit Flip-Flops hinters Steuer setzen? Im Ratgeber erfahren Sie, welche Vorschriften gelten, warum unzureichendes Schuhwerk als Risiko eingestuft wird und welche Schuhe für eine sichere Fahrt geeignet sind. Zudem wird erklärt, welche Folgen es für den Versicherungsschutz haben kann, wenn ein Unfall auf falsches Schuhwerk zurückzuführen ist.
Welche Schuhe sind beim Autofahren erlaubt?
Highheels, Badelatschen oder Bergstiefel – Sie entscheiden, welches Schuhwerk Sie beim Autofahren tragen. Die Straßenverkehrsordnung schränkt Sie in diesem Anliegen nicht ein. Auch während einer Verkehrskontrolle droht aus diesem Grund kein Bußgeld. Trotzdem kann die Fußbekleidung am Steuer einige Probleme mit sich bringen. Auch wenn bestimmte Schuharten hinterm Steuer nicht grundsätzlich verboten sind, sollte man sie dennoch nicht tragen. Sie sollten sich immer für Schuhe entscheiden, die einen festen Halt und Sicherheit beim Fahren bieten.
Auch in den meisten europäischen Ländern ist es wie in Deutschlang geregelt: Es herrscht kein ausdrückliches Verbot von Flip-Flops am Steuer. Laut dem § 23 Absatz 1 der StVo (Straßenverkehrsordnung) müssen Sie zu jeder Zeit die Kontrolle über Ihr Fahrzeug gewährleisten können. Angemessene Kleidung wird hier eingeschlossen. Bei Berufskraftfahrern ist die Situation allerdings eine andere. Die Unfallverhütungsvorschriften ihrer Berufsgenossenschaft schreiben vor, dass beim Autofahren ein festes und geschlossenes Schuhwerk zu tragen ist.
Vergleich: Schuhwerk am Steuer – Risiken und rechtliche Folgen
Schuhwerk | Rechtlicht Lage | Risiken beim Fahren | Versicherung im Schadenfall |
---|---|---|---|
Barfuß |
Nicht verboten (§ 23 StVO) |
Wenig Kraft auf den Pedalen, höheres Risiko beim Bremsen |
Teilkasko/Vollkasko kann Leistung kürzen bei grober Fahrlässigkeit |
Flip-Flops |
Nicht verboten (§ 23 StVO) |
Fuß kann abrutschen oder hängen bleiben |
Versicherung kann Leistungen einschränken |
High Heels |
Nicht verboten |
Fehlende Stabilität, Abrutschen, falscher Druckpunkt |
Versicherungsleistung im Einzelfall eingeschränkt |
Sportschuhe |
Erlaubt und empfohlen |
Guter Halt, optimale Pedalkontrolle |
Keine Einschränkungen |
Badelatschen |
Nicht verboten |
Kein Halt, hohes Risiko des Abrutschens |
Versicherung kann Leistungen kürzen |
Pro- und Kontra-Liste: Autofahren mit Flip-Flops oder barfuß
Pro | Kontra |
---|---|
|
|
Barfuß oder mit Flip-Flops Autofahren: Mögliche Konsequenzen
Obwohl das Autofahren barfuß oder mit Flip-Flops grundsätzlich nicht verboten ist, können einige Probleme dabei aufkommen. Wird als Grund für einen verursachten Unfall das unzureichende Schuhwerk bemängelt, kann das Nichteinhalten der allgemeinen Sorgfaltspflicht zu einer Geldstrafe innerhalb des Bußgeldkatalogs in Deutschland führen. Werden bei dem Unfall Personen verletzt, ist auch eine strafrechtliche Verfolgung nicht auszuschließen. Auch der ADAC warnt: "Das Fahren barfuß oder mit Flip-Flops ist zwar nicht ausdrücklich verboten, kann aber im Ernstfall teuer werden. Versicherungen stufen unzureichendes Schuhwerk häufig als grobe Fahrlässigkeit ein.“
Für den Fall, dass Sie barfuß oder mit Flip-Flops unterwegs sind, sollten Sie sich vorher ein paar Sportschuhe in den Kofferraum legen. So können Sie vor der anstehenden Fahrt schnell Ihre Schuhe wechseln und sind sicher im Straßenverkehr unterwegs. Sicherheit sollte immer vorgehen, daher sollten Sie keinen Unsicherheitsfaktor aufgrund von Mode oder Bequemlichkeit riskieren.
Auch wenn Sie mit einem Mietwagen von VW FS | Rent-a-Car fahren, sollten Sie zu Ihrer Sicherheit und der Ihrer Mitfahrer auf ein angemessenes Schuhwerk achten. Sollten Sie dennoch in eine solche Situation geraten greift die Versicherung Ihres Mietwagens. In unserem Ratgeber finden Sie alle Informationen zu den Versicherungen, die wir für unsere Mietwagen von VW FS | Rent-a-Car anbieten.
Fazit
Auch wenn die StVO kein festes Schuhwerk vorschreibt, ist barfuß oder mit Flip-Flops Autofahren ein unnötiges Risiko. Wer sicher unterwegs sein möchte, sollte Sportschuhe oder anderes festes Schuhwerk tragen. Das reduziert nicht nur die Gefahr von Unfällen, sondern beugt auch Problemen mit der Versicherung vor. Tipp: Ein Paar geeignete Schuhe im Auto oder Mietwagen bereithalten – so fahren Sie jederzeit sicher.