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Eine Kindersitzerhöhung im Auto sorgt dafür, dass Ihr Kind sicher und vorschriftsgemäß mitfährt. Doch ab wann ist eine Sitzerhöhung erlaubt – und ab wann wirklich sinnvoll? Dieser Ratgeber klärt die wichtigsten Fragen zur Kindersitzpflicht, den gesetzlichen Vorschriften und worauf Eltern beim Kauf achten sollten. Außerdem erfahren Sie, wie Sie mit einem Mietwagen von Volkswagen Financial Services | Rent-a-Car flexibel und sicher unterwegs sind – auch mit Kindern.
Ab wann ist eine Sitzerhöhung im Auto erlaubt?
In Deutschland gilt die Kindersitzpflicht für Kinder, bis sie 12 Jahre alt sind oder eine Körpergröße von 150 cm erreicht haben – je nachdem, was zuerst eintritt. Erst wenn diese Grenzen überschritten sind, darf ein Kind ohne spezielle Sicherung im Auto sitzen. Für Kinder ab ca. 6 Jahren oder einer Körpergröße von etwa 125 cm kann eine Sitzerhöhung ohne Rückenlehne. Doch zulässig heißt nicht immer sicher: Experten wie der ADAC oder Stiftung Warentest raten dazu, möglichst lange Kindersitze mit Rückenlehne zu verwenden. Eltern sollten daher nicht nur auf das Alter achten, sondern vor allem auf die Größe und das Gewicht des Kindes.
Welche Arten von Kindersitzerhöhungen gibt es?
Eltern stehen beim Thema Kindersicherung im Auto oft vor der Frage, welche Art von Sitzerhöhung am besten geeignet ist. Dabei gibt es unterschiedliche Modelle mit jeweils eigenen Vor- und Nachteilen. Die Wahl hängt nicht nur vom Alter, sondern auch von der Größe, dem Gewicht und der Reife des Kindes ab. In diesem Abschnitt erfahren Sie, welche Varianten es gibt und für welche Einsatzzwecke sie sich jeweils besonders gut eignen.
Es gibt verschiedene Typen von Sitzerhöhungen für Kinder:
Worauf sollten Eltern beim Kauf achten?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie man ein HUD im Auto nachrüsten kann. Viele Geräte funktionieren nach dem Plug-and-Play-Prinzip – einfach anschließen, und schon ist das System einsatzbereit. Dabei kommen in der Regel zwei Anschlussarten zum Einsatz:
Ein praktischer Tipp: Wer nicht regelmäßig ein Auto nutzt oder ein sicheres Modell für den Urlaub, Besuch bei den Großeltern oder eine Wochenendreise mit unserem Wochenendtarif sucht, kann bei Volkswagen Financial Services | Rent-a-Car eine breite Auswahl an familienfreundlichen Mietfahrzeugen mit passender Ausstattung mieten. So ist immer das richtige Fahrzeug mit Isofix-Vorbereitung oder ausreichend Platz für Kindersitze zur Hand – ideal auch für spontane Ausflüge mit Kindern.
Wo im Auto darf die Sitzerhöhung verwendet werden?
Kinder dürfen grundsätzlich auf der Rückbank oder auf dem Beifahrersitz sitzen – sofern die Kindersicherung passt. Auf dem Beifahrersitz muss der Airbag deaktiviert werden, wenn ein rückwärts gerichteter Kindersitz genutzt wird. Für größere Kinder mit Sitzerhöhung ist der Beifahrersitz erlaubt, aber die Rückbank ist sicherer. Wer mit einem Mietwagen unterwegs ist, sollte sich vorab beim Anbieter vergewissern, dass alle Sicherheitsvorkehrungen wie Airbag-Deaktivierung oder Gurtführung korrekt nutzbar sind.
Fazit: Sicherheit geht vor Komfort
Auch wenn eine Sitzerhöhung ohne Lehne praktisch erscheint, sollten Eltern immer das Sicherheitsbedürfnis ihres Kindes in den Vordergrund stellen. Modelle mit Rückenlehne, Gurtführung und Kopfstütze bieten den besten Schutz. Beachten Sie stets die gesetzlichen Vorgaben und prüfen Sie vor dem Kauf die Körpergröße, das Gewicht und die Norm-Zulassung des Modells.
Für alle, die flexibel und komfortabel unterwegs sein wollen, bietet Volkswagen Financial Services | Rent-a-Car eine clevere Lösung: familienfreundliche Mietwagen mit moderner Ausstattung, neuwertigen Fahrzeugen und einem dichten Stationsnetz in ganz Deutschland.
Egal ob für den Wochenendtrip, die Urlaubsreise oder als Ersatzwagen – bei VW FS | Rent-a-Car finden Sie garantiert das passende Fahrzeug für Ihre Familie.
Häufige gestellte Fragen zur Sitzerhöhung im Auto
Ab wann darf ein Kind nur mit Sitzerhöhung fahren?
Wenn das Kind mindestens 125 cm groß und 22 kg schwer ist, kann eine Sitzerhöhung ohne Lehne genutzt werden. Dennoch ist ein Modell mit Lehne vorzuziehen.
Ist eine Sitzerhöhung ohne Lehne erlaubt?
Ja, gesetzlich ist sie ab ca. 125 cm erlaubt. Sicherheitsexperten empfehlen jedoch die Verwendung mit Lehne.
Wie lange muss mein Kind eine Sitzerhöhung verwenden?
Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder 150 cm Körpergröße besteht Kindersitzpflicht.
Darf eine Sitzerhöhung auf dem Beifahrersitz stehen?
Ja, das ist erlaubt. Die sicherere Wahl bleibt jedoch die Rückbank.