-
Mietwagen
- Übersicht
- Auto mieten
- Unsere Fahrzeuge
- Automarken
- Angebote und Aktionen
- Standorte
- Über uns
- Privatkunden
- Privatkunden
- Geschäftskunden
Rosa, grau, aus Pappe, im Scheckkartenformat - es sind verschiedene Führerscheinarten im Umlauf. Dies soll sich jedoch ändern. Der Führerscheinumtausch ist ein wichtiger Schritt zur Einhaltung der EU-Richtlinien. Die Gründe für den flächendeckenden Umtausch sind auf die Sicherheitsmerkmale zurückzuführen und andererseits sollen durch einheitliche Standards Kontrollen im Ausland vereinfacht werden. Somit soll sichergestellt werden, dass alle Führerscheine in EU-Ländern ein einheitliches Muster haben, standardisiert und fälschungssicher sind. Der Umtauschprozess läuft bis 19.01.2033. Dies scheint auf den ersten Blick ein mühsamer Prozess. In unserem VW FS | Rent-a-Car Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige zum Thema, inklusive Fristen und benötigten Unterlagen. So verläuft der Umtausch reibungslos und unkompliziert.
Führerscheinumtausch: Wer, wann und wo?
Alle Personen, deren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, müssen das Dokument umtauschen. Der Umtausch ist nicht freiwillig, sondern verpflichtend. Die Pflichten gelten sowohl für den Pkw-Führerschein als auch für Motorradführerscheine.
Führerschein umtauschen: Frist & Daten
Entscheidend für den Umtausch Ihres Führerscheins ist das Ausstellungsdatum des Dokuments. Dieses finden sie auf der Vorderseite, im Feld 4a. Die Fristen für den Umtausch sind im Stufenplan gestaffelt. Die Staffelung wird deshalb vorgenommen, um den Umtausch sowohl für die Fahrerlaubnisbehörden als auch für die Bundesdruckerei effizient zu gestalten. Denn: Es sind eine ganze Menge an Dokumenten, die eingetauscht werden müssen – rund 43 Millionen Führerscheine.
Wenn Ihr Führerschein bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, müssen Sie diesen je nach Ihrem Geburtsjahr bereits eingetauscht haben oder bis 2025 eintauschen.
Geburtsjahr | Spätestes Umtauschdatum |
---|---|
Vor 1953 geboren | Umtausch bis 19. Januar 2033 |
Zwischen 1953 und 1958 geboren | Umtausch bis 19. Juli 2022 |
Zwischen 1959 und 1964 geboren | Umtausch bis 19. Januar 2023 |
Zwischen 1965 und 1970 geboren | Umtausch bis 19. Januar 2024 |
1971 oder später geboren | Umtausch bis 19. Januar 2025 |
2. Wenn Ihr Führerschein ab dem 1. Januar 1999 oder später ausgestellt wurde, ist das Ausstellungsjahr des Dokuments entscheidend für die Frist zum Umtausch.
Ausstellungsjahr | Spätestes Umtauschdatum |
---|---|
Zwischen 1999 und 2001 ausgestellt | Umtausch bis 19. Januar 2026 |
Zwischen 2002 und 2004 ausgestellt | Umtausch bis 19. Januar 2027 |
Zwischen 2005 und 2007 ausgestellt | Umtausch bis 19. Januar 2028 |
2008 ausgestellt | Umtausch bis 19. Januar 2029 |
2009 ausgestellt | Umtausch bis 19. Januar 2030 |
2010 ausgestellt | Umtausch bis 19. Januar 2031 |
2011 ausgestellt | Umtausch bis 19. Januar 2032 |
Zwischen 2012 und 18. Januar 2013 ausgestellt | Umtausch bis 19. Januar 2033 |
Hinweis: Die Fristen können sich möglicherweise ändern, weshalb wir Ihnen empfehlen, die aktuellen Informationen der zuständigen Behörden zu prüfen.
Wenn Sie den Führerschein bereits früher eintauschen möchten, ist das jederzeit möglich - also auch vor dem oben aufgeführten Datum. Der Umtausch erfolgt in den meisten Fällen in der zuständigen Führerscheinstelle Ihres Wohnorts (Erstwohnsitz). In der Regel müssen Sie hierfür einen Termin vereinbaren.
Wir möchten Ihnen eine kurze Checkliste an die Hand geben, damit der Umtausch reibungslos abläuft. Folgendes benötigen Sie für den Umtausch:
- Einen Termin in der zuständigen Behörde (i. d. R. Fahrerlaubnisbehörde)
- Ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis)
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Passfoto)
- Ihren aktuellen Führerschein (im Original)
Bitte beachten Sie auch, dass eine Gebühr (ca. 25 Euro) zu entrichten ist. Informieren Sie sich über mögliche Zahlungsmethoden.
Wenn Sie Ihren alten Führerschein als Erinnerung behalten möchten, ist dies kein Problem: Dieser wird entwertet und sie können ihn anschließend einfach mit nach Hause nehmen.
In der Regel ist es nicht notwendig, im Rahmen des Umtauschprogramms eine erneute Fahrprüfung oder sonstige Tests (weder theoretische noch praktische) durchzuführen, da mit dem Umtausch lediglich die Dokumente fälschungssicher gemacht und die Anerkennung innerhalb der EU-Mitgliedsstatten vereinfacht werden. Eine erneute Prüfung kann dann erforderlich sein, wenn Fahrende beispielsweise den Führerschein aufgrund von Verkehrsverstößen verloren haben und bestimmte Bedingungen erfüllt werden müssen, um ihn wiederzuerlangen.
Fazit
Der Umtausch Ihres alten Führerscheins trägt maßgeblich zur Sicherheit bei und fördert eine Standardisierung der Dokumente im EU-Raum. Vergessen Sie bitte nicht, sich rechtzeitig um dieses Thema zu kümmern, denn ein gültiger Führerschein ist die Voraussetzung, um bei unserer Autovermietung VW FS | Rent-a-Car ein Fahrzeug zu mieten.