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Promillegrenze im Straßenverkehr

Was Sie darüber wissen müssen

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Alkohol am Steuer ist immer eine schlechte Idee und stellt seit Jahrzehnten einen der häufigsten Gründe für Verkehrsunfälle dar. Dennoch gibt es Toleranzgrenzen und Richtwerte, die seitens des Gesetzgebers erlaubt sind. Welche Kennzahlen sollten Verkehrsteilnehmer kennen, ab wann ist mit Bußgeld und höheren Strafen wie etwa Fahrverboten zu rechnen? Hier erfahren Sie alles zum Thema Promillegrenze und welche Richtwerte man dabei beachten sollte.

Welche Promillegrenzen müssen im Straßenverkehr beachtet werden?

Seit dem 1. Mai 1998 wurden die Straßen Deutschlands sicherer – mit diesem Datum ist nämlich die Promillegrenze für Autofahrer in Kraft getreten, welche nach wie vor Bestand hat. Dennoch kommt es in ganz Deutschland täglich zu fast 100 Verkehrsunfällen, bei denen Alkohol im Spiel ist. Umso wichtiger ist es, dass aktive Verkehrsteilnehmer bereits ab 0,3 Promille bestraft werden können. In einzelnen Fällen kann es jedoch auch so weit gehen, dass bereits unter 0,3 Promille mit einer Teilschuld zu rechnen ist. Dies trifft dann zu, wenn ein Verkehrsteilnehmer für einen Verkehrsunfall direkt verantwortlich ist und es sich feststellen lässt, dass dieser zuvor nachweislich Alkohol getrunken hat.

Welche Promille-Grenze gilt für Fahranfänger?

Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren unterliegen besonderen Regelungen, da sie weniger Erfahrung im Straßenverkehr haben als langjährige Führerscheinbesitzer. Seit 2007 gilt die sogenannte Null-Promille-Grenze, sprich, es darf kein Alkoholkonsum bei diesen Verkehrsteilnehmern nachgewiesen werden. Alkohol am Steuer in der Probezeit ist also absolut tabu. Für Kraftfahrer mit mehrjähriger Erfahrung gilt generell die 0,5-Promille-Grenze. Wird mittels Atem- oder Blutprobe eine Blutalkoholkonzentration von unter 0,5 Promille festgestellt und sind keine Beeinträchtigungen beim Verkehrsteilnehmer erkennbar, so geht dieser zunächst straffrei aus. Bei Übertretung der Toleranzgrenze von 0,5 Promille muss jedoch mit empfindlichen Strafen gerechnet werden.

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Bei 0,3 Promille hört der Spaß auf

Die Wirkung von Alkohol auf die jeweilige Person ist stets von vielen Faktoren abhängig. Dennoch lassen sich bestimmte Durchschnittswerte ermitteln. So kann man von einer Person mittlerer Größe und normalem Gewicht sagen, dass 0,3 Promille bereits durch den Konsum eines kleinen Bieres (0,33 l) überschritten werden können. Vor dem Gesetz spricht man dabei von einer „relativen Fahruntüchtigkeit“. Ist diese Fahruntüchtigkeit durch eine Auffälligkeit im Straßenverkehr von Seiten der Ordnungshüter ersichtlich, so kann bereits ab diesem Wert mit einer Strafe gerechnet werden. Verursacht der alkoholisierte Fahrer auch mit einem geringen Promillewert einen Unfall, können bereits eine Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs unter Alkoholeinfluss mit Freiheits- oder Geldstrafe sowie der Entzug der Fahrerlaubnis drohen.

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0,5 Promille und gesetzliche
Promillegrenze

Werden Sie mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr von der Polizei beim Lenken eines Kraftfahrzeuges angehalten, so gilt dies als Verstoß gegen das Gesetz. Bei Erstverstoß gegen dieses Gesetz im Straßenverkehr werden ein Monat Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg sowie 500 Euro Bußgeld verhängt. Bei wiederholten Verstößen wird es teurer und ein längeres Fahrverbot droht. Mit 1.000 Euro ist beim zweiten Verstoß, mit 1.500 Euro beim dritten Verstoß zu rechnen. Kommt es zu einem Unfall, müssen Sie mit weiterreichenden Konsequenzen rechnen. Die Überschreitung dieser Promillegrenze gilt als grobes Vergehen und wird vor dem Gesetz dementsprechend geahndet.

1,1-Promille-Grenze

Ab 1,1 Promille spricht man von einer sogenannten „absoluten Fahruntüchtigkeit“. Verkehrsteilnehmer, welche diese Grenze überschreiten, sind nicht mehr voll zurechnungsfähig und begehen eine Straftat. Die Gefahr, aufgrund des gesteigerten Alkoholkonsums einen Unfall zu verursachen, ist nun zehnmal höher als im nüchternen Zustand. Wird bei einer Kontrolle eine solch hohe Menge an Alkohol im Blut festgestellt, so sieht es das Gesetz vor, dies strafrechtlich zu verfolgen, ganz egal, ob ein auffälliges Fahrverhalten oder ein Unfall vorliegt oder nicht. Es droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Außerdem wird dem Fahrer die Fahrerlaubnis entzogen.

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Gilt die 1,6-Promille-Grenze auch für Fahrradfahrer?

Ab 1,6 Promille muss zusätzlich zu den unter „1,1-Promille-Grenze“ genannten Sanktionen von der Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Der Führerschein wird in diesem Fall beschlagnahmt bzw. entzogen. Der Fahrer muss anschließend durch ein MPU-Gutachten nachweisen, dass von ihm in Zukunft keine Gefahr mehr für den Straßenverkehr ausgeht. Diese Grenze ist ebenso für Fahrradfahrer extrem wichtig: Führen Sie mit 1,6 Promille oder mehr ein Fahrrad, zweifelt auch hier die Fahrerlaubnisbehörde Ihre generelle Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr an und fordert die Beibringung eines MPU-Gutachtens. Bringen Sie dieses Gutachten nicht fristgerecht bei, wird auch hier der Führerschein entzogen.

Wie sieht es mit den Promillegrenzen in Europa aus?

0,5 Promille – dieser Richtwert hat sich in Europa in den meisten Ländern durchgesetzt. Die strengsten Ausnahmen bilden dabei die beiden Länder Tschechien und Ungarn. In beiden Ländern herrscht eine 0,0-Promille-Grenze. Bei Überschreitung drohen hohe Bußgelder. Aber auch im skandinavischen Raum, allen voran Dänemark, ist mit rigorosen Strafen bei Übertretung der Promillegrenze zu rechnen. Dabei kann das Bußgeld einem gesamten dänischen Monatsgehalt entsprechen. Also bitte lieber ganz auf ein Feierabendbier verzichten, es könnte ein teurer Spaß werden. Ein ebenso teures Vergnügen im Ausland können Gebühren für die Autobahn sein. Alle Infos zu Mautgebühren im europäischen Ausland haben wir für Sie zusammengefasst.

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Promillegrenzen in den Nachbarländern

  • Promillegrenze Frankreich: 0,5 Promille – ab 135 Euro Bußgeld
  • Promillegrenze Belgien: 0,5 Promille – ab 180 Euro Bußgeld
  • Promillegrenze Österreich: 0,5 Promille – ab 300 Euro Bußgeld
  • Promillegrenze Schweiz: 0,5 Promille – ab 600 Euro Bußgeld
  • Promillegrenze Tschechien: 0,0 Promille – ab 280 Euro Bußgeld
  • Promillegrenze Polen: 0,2 Promille – ab 145 Euro Bußgeld
  • Promillegrenze Niederlande: 0,5 Promille – ab 300 Euro Bußgeld
  • Promillegrenze Dänemark: 0,5 Promille – bis zu einem Monatsgehalt
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Promillegrenzen in süd-/osteuropäischen Ländern

  • Promillegrenze Italien: 0,5 Promille – ab 545 Euro Bußgeld
  • Promillegrenze Portugal: 0,5 Promille – ab 250 Euro Bußgeld
  • Promillegrenze Spanien: 0,5 Promille – ab 500 Euro Bußgeld
  • Promillegrenze Kroatien: 0,5 Promille – ab 405 Euro Bußgeld
  • Promillegrenze Griechenland: 0,5 Promille – ab 200 Euro Bußgeld
  • Promillegrenze Türkei: 0,5 Promille – ab 180 Euro Bußgeld
  • Promillegrenze Ungarn: 0,0 Promille – bis 1.000 Euro Bußgeld
  • Promillegrenze Bulgarien: 0,5 Promille – ab 250 Euro Bußgeld

Promillegrenzen - am besten ganz auf Alkohol verzichten

Promillegrenzen sollten keinesfalls als Limit dafür angesehen werden, wie viel man trinken darf, bis man sich strafbar macht. Genau das Gegenteil ist der Fall. Promillegrenzen sollen den größtmöglichen Schutz für alle Verkehrsteilnehmer bieten, egal ob Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger. Doch das gelingt nur, indem man am besten ganz auf Alkohol im Straßenverkehr verzichtet. Jede Person reagiert anders auf die konsumierte Menge an Alkohol. Man kann also nicht davon ausgehen, dass man beispielsweise mit einem Bier noch auf der sicheren Seite unterwegs ist. Sollte man ausgelassen feiern, dann entweder mit einem Taxi nach Hause fahren oder sich vergewissern, dass mindestens eine Person ganz auf Alkohol verzichtet und einer sicheren Heimfahrt nichts im Weg steht.

Wir von Autovermietung von VW FS | Rent-a-Car wünschen Ihnen eine gute und sichere Fahrt.

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