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Geisterfahrer

So verhalten Sie sich richtig!

Viele Autofahrer haben schon mal im Radio gehört, dass ein Geisterfahrer auf der Autobahn unterwegs ist. Zum Glück passiert das nicht oft, doch hin und wieder kann es vorkommen, dass ein Autofahrer entgegen der vorgegebenen Fahrtrichtung fährt. Das ist nicht nur gefährlich für den Falschfahrer selbst, auch die anderen Verkehrsteilnehmer können dadurch erheblich gefährdet werden. Im schlimmsten Fall kann die Geisterfahrt mit einem Unfall und sogar tödlich enden. Wird man selbst zum Geisterfahrer oder hat man Warnmeldungen über einen Falschfahrer auf seiner Strecke gehört, ist das richtige Verhalten unerlässlich. Erfahren Sie in unserem Ratgeber wichtige Tipps, wenn es einmal zu solch einem Ernstfall kommen sollte!

Wie kommt es zu Geisterfahrern?

Man düst mit seinem Wunschauto durch die Straßen und dann kommt eine Warnmeldung im Radio: „Achtung: Geisterfahrer auf der Autobahn…“. Kennen Sie bestimmt, oder? Pro Jahr zählt der ADAC etwa 1.900 Meldungen zu Falschfahrern auf Autobahnen und autobahnähnlichen Bundesstraßen. In einigen Fällen kommt es dabei zu teils schweren Unfällen. Etwa 36 Prozent der deutschen Autofahrer geben sogar an, bereits einmal als Geisterfahrer unterwegs gewesen zu sein. Doch wie wird man eigentlich zum Geisterfahrer?

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Geisterfahrer: Gründe und Ursachen

Im Grunde genommen handelt nur ein geringer Teil der Falschfahrer absichtlich. Die meisten Geisterfahrer kommen versehentlich auf die falsche Fahrbahn – die Ursachen dafür sind unterschiedlich. Besonders bei Auf- und Abfahrten von Autobahnen, Anschlussstellen, Baustellen oder Raststätten ist die Verkehrsführung oft nicht auf den ersten Blick erkennbar. Eine schlechte Beschilderung ist hier also oftmals die Ursache für eine Falschfahrt. Häufig führen auch schlechte Sichtverhältnisse durch die Witterung oder in bergigen Regionen zu Geisterfahrern auf der Autobahn. Auch unerlaubtes Wenden – zum Beispiel beim falsch Auffahren oder Verpassen der Autobahnausfahrt – zählt zu einer Falschfahrt. In manchen Fällen sind die Falschfahrer mit dem Straßenverkehr überfordert (z.B. durch Demenz und Verwirrung bei älteren oder Unerfahrenheit bei jungen Autofahrern). Diese Überforderung kann aber auch durch den Einfluss von Alkohol oder Drogen bedingt sein.

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Geisterfahrer? Das ist zu tun!

Sie haben in Ihrem Auto oder Mietwagen eine Warnmeldung zu einem Falschfahrer auf Ihrer Strecke gehört? Sich jetzt richtig zu verhalten, ist wichtig, um die Gefahr eines Unfalls so gut es geht zu reduzieren. Bleiben Sie ruhig und befolgen Sie nun am besten folgende Tipps:

   
Reduzieren Sie die Geschwindigkeit. So können Sie schneller reagieren, falls sich ein Geisterfahrer nähert. Beleuchtung einschalten. Egal ob Scheinwerfer oder Warnblinkanlage: Ist die Beleuchtung Ihres Wagens eingeschaltet, sind Sie für den Geisterfahrer besser sichtbar.
Benutzen Sie den rechten Fahrstreifen. Geisterfahrer versuchen aus Gewohnheit, zügig auf die rechte Seite in Fahrtrichtung zu gelangen. Indem Sie auf die äußere rechte Spur wechseln, können Sie somit die Gefahr einer Kollision reduzieren. Im Notfall kann auch der Seitenstreifen befahren werden. Zur Not abfahren. Falls eine Ausfahrt, ein Parkplatz oder eine Raststätte in Ihrer Nähe liegen, macht es Sinn, von der Autobahn abzufahren, bis über den Verkehrsfunk eine Entwarnung durchgegeben wird.
Das Überholen anderer Verkehrsteilnehmer ist tabu. Jeder Autofahrer auf der Strecke ist erhöht aufmerksam, um dem Falschfahrer im Notfall auszuweichen. Unnötige Überholvorgänge könnten die anderen Verkehrsteilnehmer irritieren und das Unfallrisiko zusätzlich erhöhen. Am besten sollten Sie noch ausreichend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten. Notruf tätigen. Sollten Sie einen Geisterfahrer gesichtet haben, rufen Sie so schnell wie möglich unter 110 die Polizei und geben Sie Informationen zu Streckenabschnitt, Fahrtrichtung und Fahrzeug des Geisterfahrers an. Halten Sie dafür am besten am nächsten Parkplatz oder an der nächstgelegenen Raststätte an und nutzen Sie nicht ihr Handy am Steuer.

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Was ist zu tun, wenn man selbst zum Geisterfahrer wird?

Ablenkung beim Fahren, unbekannte Strecken oder unübersichtliche Beschilderungen: Falschfahren kann viele Ursachen haben. Ist man selbst aus Versehen zum Geisterfahrer geworden, sollte man im ersten Schritt unbedingt Ruhe bewahren - nichts ist in diesem Moment gefährlicher als in Panik zu geraten. Stattdessen sollten Sie den Vier-Punkte-Plan befolgen:

Der Vier-Punkte-Plan

Generell gilt: Fährt man auf der falschen Seite, sollte man auf keinen Fall wenden! Lieber reduzieren Sie zunächst Ihr Tempo und schalten am besten die Warnblinkanlage und das Abblendlicht an. Fahren Sie dann an die (von Ihrer Perspektive aus gesehen) rechte Fahrbahn der Autobahn und stellen Sie Ihr Auto dort ab. Steigen Sie nun so schnell wie möglich aus, ziehen Sie sich die Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck in Richtung des entgegenkommenden Verkehrs auf. Jetzt sollten Sie sich in Sicherheit bringen: Oft bietet der Streifen hinter der Mittelleitplanke Platz für Schutz. Auf keinen Fall sollten Sie versuchen, die Fahrbahn zu überqueren! Rufen Sie anschließend die Polizei und warten Sie bis Hilfe eintrifft.

Mit diesen Strafen müssen Geisterfahrer rechnen

Egal ob mit Absicht oder aus Versehen: Wer in die falsche Richtung fährt, muss mit einer Strafe rechnen. Denn laut §315c des Strafgesetzbuches ist Falschfahren eine Gefährdung des Straßenverkehrs und somit eine Straftat. Wie hoch die Strafe ausfällt, hängt vor allem davon ab, ob die Tat vorsätzlich oder unabsichtlich begangen wurde und welcher Schaden dabei entstanden ist. Ist ein Geisterfahrer unbewusst auf die falsche Spur geraten, sind in der Regel nur eine Geldstrafe und der Entzug der Fahrerlaubnis die Folge. Sind durch einen Unfall Personen zu Schaden oder zu Tode gekommen, kann es auch zu höheren Strafen kommen. Wurde allerdings vorsätzlich gehandelt, so kann der Falschfahrer mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Wer sogar mit suizidaler Absicht entgegen der richtigen Fahrtrichtung gefahren ist, dem droht unter Umständen eine lebenslängliche Freiheitsstrafe.

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