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Bei Stau oder stockendem Verkehr auf mehrspurigen Fahrbahnen ist es wichtig, eine Rettungsgasse zu bilden. Diese Maßnahme wird von vielen Verkehrsteilnehmern noch immer unterschätzt, obwohl sie im Notfall Leben retten kann: Der Grund für das Verkehrserliegen könnte ein Unfall sein und ohne Rettungsgasse gibt es kein Durchkommen für Rettungsdienste. Der Ratgeber erklärt, wie die Rettungsgasse richtig gebildet wird, welche Bußgelder bei Verstößen drohen, welche Unterschiede es im Ausland gibt und wie Sie sich in schwierigen Situationen wie Baustellen richtig verhalten.“
Wie bildet man eine Rettungsgasse richtig?
Bei einem drohenden Stau sind in Deutschland laut §11 Abs. 2 StVO grundsätzlich alle Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Diese wird immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen gebildet.
Bedenken Sie, dass eine Rettungsgasse bereits gebildet werden muss, sobald sich die Fahrzeuge auf der Autobahn nur noch mit Schrittgeschwindigkeit bewegen. Hat sich der Stau erst völlig ausgebildet, gibt es oft kein Vor und Zurück mehr. Die sich nähernden Rettungskräfte kommen in einer solchen Situation nicht vorwärts, womit Ihr Einsatz unnötig erschwert und verlängert wird. Im schlimmsten Fall kosten die Fehler der Autofahrer sogar Leben.
Rettungsgasse: Vorteile und Herausforderungen im Alltag
Pro | Kontra |
---|---|
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Wann ist die Bildung einer Rettungsgasse vorgeschrieben?
Diese Frage ist leicht zu beantworten: Stockt der Verkehr auf der Autobahn oder Außerortsstraße und die Fahrzeuge bewegen sich nur noch mit Schrittgeschwindigkeit, muss eine Rettungsgasse gebildet werden. Warten Sie also nicht erst, bis der Verkehr völlig zum Erliegen kommt und bilden Sie rechtzeitig eine Rettungsgasse!
Darf der Standstreifen befahren werden?
Viele Autofahrer sind der Meinung, bei Stau auf den Standstreifen ausweichen zu dürfen. Dies ist allerdings nicht der Fall. Da der Standstreifen baulich nicht zum Befahren angelegt ist, sollte das Befahren grundsätzlich vermieden werden. Zur Bildung einer Rettungsgasse dürfen Sie notfalls allerdings mit der Hälfte Ihres Fahrzeugs auf den Seitenstreifen ausweichen. Einzige Ausnahme: In manchen Fällen fordert die Polizei Pkw-Fahrer dazu auf, auf den Standstreifen auszuweichen. Auch in Situationen, in denen es aus Platzgründen nicht anders möglich ist, eine Rettungsgasse zu bilden, darf der Standstreifen befahren werden. Unser Tipp: Vermeiden Sie Staus mit Hilfe von innovativen Smart Apps. Eine Übersicht zu diesem Thema finden Sie in unserem Ratgeber!
Muss auch im Ausland eine Rettungsgasse gebildet werden?
Diese Frage muss mit einem klaren ‚Ja‘ beantwortet werden. Allerdings herrschen im europäischen Ausland häufig andere Regeln als hierzulande. Hier finden Sie eine kleine Übersicht der Regelungen in den einigen deutschen Nachbarländern:
Vergleich: Bußgelder für fehlende Rettungsgasse in Europa
Land | Regelung Rettungsgasse | Bußgeld bei Verstoß |
---|---|---|
Deutschland |
Pflicht auf mehrspurigen Straßen bei Stau/Schrittgeschwindigkeit |
ab 200 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot |
Österreich |
Pflicht auf 2- oder mehrspurigen Straßen |
bis 2.180 € |
Schweiz |
Pflicht, gleiche Regeln wie Deutschland |
ca. 104 € |
Tschechien |
Pflicht, gleiche Regeln wie Deutschland |
ca. 103 € |
Polen |
Pflicht, gleiche Regeln wie Deutschland |
ca. 576 € |
Frankreich |
Keine feste Pflicht, aber Durchkommen muss möglich sein |
135 € |
Italien |
Keine spezielle Regelung | - |
Fazit
Die Bildung einer Rettungsgasse ist keine lästige Pflicht, sondern eine lebensrettende Maßnahme. Wer sich rechtzeitig korrekt verhält, ermöglicht Einsatzkräften schnelles Handeln und trägt aktiv zur Verkehrssicherheit bei. Halten Sie sich daher stets an die Regeln – ob in Deutschland oder im Ausland – und sorgen Sie mit Umsicht für freie Bahn im Notfall. Wir wünschen Ihnen allzeit eine gute und sichere Fahrt mit Ihrem Mietwagen der Autovermietung VW FS | Rent-a-Car!