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Handy am Steuer  

Was erlaubt ist und was nicht

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Immer mehr Autofahrer nutzen das Handy am Steuer. Dabei können Telefonieren, Simsen & Co. beim Autofahren nicht nur das Risiko für Unfälle deutlich erhöhen, Sie und andere Verkehrsteilnehmer können dadurch enorm gefährdet werden. Seit 2017 geht die StVO also noch strenger gegen Verstoße vor. Lesen Sie hier, mit welchen Bußgeldern Sie rechnen können, was bei der Handynutzung am Steuer erlaubt und was verboten ist. Erfahren Sie außerdem, was passiert, wenn Sie mit dem Handy am Steuer geblitzt werden und welche Regelungen Sie in anderen Ländern erwarten.

Handy am Steuer: Was ist verboten?

Schon eine kurze Blickzuwendung aufs Telefon kann nicht nur Sie, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer enorm gefährden. Auch das Risiko für Unfälle steigt durch die Nutzung von Handys am Steuer erheblich an. Dazu zählt jedoch nicht nur das Telefonieren mit Handy am Ohr während dem Autofahren. Laut §23 Absatz 1a StVO ist es generell verboten, das Handy bei der Fahrt manuell zu bedienen. Grundsätzlich gilt: Ist der Motor an, hat das Handy nichts in den Händen verloren. Das bedeutet also, dass auch das Lesen und Schreiben von Nachrichten, Surfen im Internet und die Nutzung des Telefons als Navi bestraft werden. Sogar das Wegdrücken eines Anrufs bei laufendem Motor kann als rechtswidrig gewertet werden. Achtung: Dieses Verbot bezieht sich natürlich nicht nur auf Mobiltelefone, sondern umfasst alle elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information und Organisation dienen, wie z.B. Tablets, iPods, Notebooks etc.

Kann man bei Handyverstoß Einspruch erheben?

Ja, theoretisch kann man immer Einspruch gegen Bußgeldbescheide einlegen. Ob dieser dann Erfolg hat, ist die andere Frage. In manchen Fällen, z.B. wenn nachgewiesen werden kann, dass das Handy ausgeschaltet war, lohnt sich ein Einspruch aber mit Sicherheit.

Mit diesen Strafen können Sie rechnen

Wer beim Autofahren nicht die Finger von seinem Handy lassen kann und dabei erwischt wird, dem droht ein ordentliches Bußgeld. Seit 2017 wurde dieses von der StVO nicht nur angehoben, auch das Regelwerk für die Strafen wurde erweitert. So droht dem Autofahrer bei verbotswidriger Nutzung des Handys am Steuer ein Bußgeld von rund 130 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Kommt es dadurch zu einer Gefährdung, kann der Fahrer mit einer Geldbuße von rund 180 Euro, zwei Punkten sowie einem Monat Fahrverbot rechnen. Bei einer Sachbeschädigung wird die Strafe nochmal um 50 Euro erhöht: rund 230 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot sind zu erwarten. Hinzu kann noch der Verlust des Versicherungsschutzes kommen. Wird ein Unfall durch Handynutzung am Steuer ausgelöst, wird dies meist als (grob) fahrlässig angesehen und ist von den meisten Versicherern nicht in den Tarifen inkludiert. Übrigens: Auch Fahrradfahrer haben ein Steuer! Bei einem Verstoß kann hier mit einem Bußgeld von rund 85 Euro gerechnet werden. Mit Punkten in Flensburg müssen Radler in diesem Fall allerdings nicht rechnen.

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Handyverbot am Steuer: Was ist erlaubt?

Das Handy am Steuer ist tabu! Unter einer Voraussetzung ist die Benutzung dennoch erlaubt: Das Fahrzeug muss stehen und der Motor ausgeschaltet sein. Die Start-Stopp-Automatik genügt allerdings nicht. Wer während der Fahrt telefonieren will, sollte also auf eine Freisprechanlage oder ein Headset zurückgreifen. Möchten Sie das Handy als Navigationsgerät nutzen, ist eine Halterung ein absolutes Muss. Wird das Handy innerhalb des Autos von einer Stelle zu einer anderen gelegt oder dem Beifahrer gegeben, müssen Sie aber keine Angst vor Bußgeldern haben. Das gilt beispielsweise auch, wenn das Mobiltelefon in den Fußraum gefallen ist und der Fahrer dieses aufhebt.

Was passiert, wenn ich mit Handy am Steuer geblitzt werde?

Sie waren zu schnell, wurden geblitzt und hatten gleichzeitig das Handy in der Hand – da Sie nicht nur gegen ein, sondern mehrere Verkehrsrechte verstoßen haben, spricht man von einer Tateinheit. Hier werden die Bußgelder einfach addiert. Auch die Punkte und das Fahrverbot werden zusammengezählt. Wie hoch das Bußgeld ausfällt, hängt zunächst von der weiteren Ordnungswidrigkeit ab. Laut dem Bußgeldkatalog in Deutschland gilt dann aber, dass die höhere Strafe mit der Hälfte der niedrigeren Strafe summiert wird.

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Handy am Steuer und Probezeit: Konsequenzen

Fahranfänger aufgepasst! Wer in der Probezeit mit dem Handy am Steuer erwischt wird, kann sich auf drastischere Folgen gefasst machen. Denn hier ist nicht nur das Bußgeld und ein Punkt in Flensburg zu erwarten! Da es sich bei Handynutzung am Steuer um einen schwerwiegenden A-Verstoß handelt, wird zusätzlich die Probezeit um zwei weitere Jahre verlängert. Außerdem muss der Führerscheinneuling an einem verpflichtenden Aufbauseminar teilnehmen. Bei Wiederholungstätern kann dann noch der Führerschein entzogen werden – auch wenn man nicht mehr in der Probezeit ist.

Bußgelder für Handynutzung am Steuer in Europa

Nicht nur in Deutschland, auch in weiteren europäischen Ländern gibt es ein Handyverbot für die Nutzung am Steuer. Die Bußgelder können hier allerdings weitaus höher als bei uns ausfallen. So zahlt man in Spanien z.B. bei einem Verstoß mehr als 200 Euro. In Italien beträgt die Strafe sogar bis zu 1.697 Euro, während man in Frankreich mindestens 135 Euro zahlen muss. Lediglich in Österreich und Bulgarien kann man ein geringeres Bußgeld erwarten. Hier droht eine Strafe von „nur“ 100 bzw. 25 Euro. Es zeigt sich: Wer die Regeln zur Handynutzung am Steuer kennt, sich diese bewusst vor Augen führt und gewissenhaft handelt, ist jederzeit sicher unterwegs.

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