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Dashcam im Auto

Erlaubt oder verboten?

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In den letzten Jahren haben Dashcams, also Kameras, die im Fahrzeug installiert werden, um die Straße und den Verkehr zu filmen, zunehmend an Popularität gewonnen. Sie können bei der Klärung von Unfallursachen oder bei Streitigkeiten über die Schuldfrage eine wertvolle Hilfe bieten​. Doch bevor Sie selbst eine Dashcam installieren, stellt sich die Frage: Sind Dashcams überhaupt erlaubt? Die Nutzung von Autokameras unterliegt bestimmten rechtlichen und datenschutzrechtlichen Vorgaben. In diesem Artikel erfahren Sie, wann Dashcams erlaubt sind, welche Vorschriften Sie beachten müssen und wie Sie die Autokameras datenschutzkonform einsetzen können.

Was ist eine Dashcam?

Dashcams, kurz für „Dashboard-Kameras“, sind kleine Kameras, die im Fahrzeug angebracht werden, um das Verkehrsgeschehen aufzuzeichnen. Sie sind oft an der Windschutzscheibe, auf dem Armaturenbrett oder am Rückspiegel montiert und filmen kontinuierlich den Bereich vor dem Fahrzeug. Moderne Dashcams bieten neben der Videoaufzeichnung oft auch zusätzliche Funktionen wie GPS-Tracking, Sturzsensoren und eine Loop-Aufnahme, bei der alte Aufnahmen überschrieben werden, wenn der Speicher voll ist. Dashcams bieten eine einfache Möglichkeit, Beweismittel im Falle eines Unfalls zu sichern, können aber auch zur Überwachung des Fahrverhaltens und zur Prävention von Versicherungsbetrug genutzt werden.

Sind Dashcams in Deutschland erlaubt?

Die Nutzung von Dashcams ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt, unterliegt jedoch strengen Regeln zum Datenschutz und den Persönlichkeitsrechten. Eine permanente, anlasslose Aufzeichnung des Straßenverkehrs verstößt gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Denn in Deutschland darf niemand gegen seinen Willen gefilmt werden. Erlaubt sind hingegen kurze, anlassbezogene Aufnahmen, die beispielsweise bei einem Unfall als Beweismittel dienen.

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Dashcams und Datenschutz

Der Datenschutz spielt eine entscheidende Rolle, wenn es um die legale Nutzung von Dashcams in Deutschland geht. Der Einsatz von Dashcams kann in vielen Fällen gegen das Datenschutzrecht verstoßen, da es sich um eine unzulässige Videoüberwachung handeln kann (§ 6b BDSG). Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dürfen personenbezogene Daten nur dann verarbeitet werden, wenn eine konkrete Notwendigkeit besteht oder die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen vorliegt. Die Videoüberwachung ohne spezifischen Anlass stellt einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte anderer Verkehrsteilnehmenden dar, da dabei unter anderem Autokennzeichen und Gesichter von Passanten aufgezeichnet und gespeichert werden. Damit die Nutzung einer Dashcam in Deutschland im Einklang mit der DSGVO steht, sollten daher einige wichtige Punkte beachtet werden:

Keine dauerhafte Aufzeichnung

Eine permanente Aufzeichnung des Straßenverkehrs gilt als Verstoß gegen die DSGVO. Dashcams sollten daher nur anlassbezogen aufzeichnen, beispielsweise bei einem Unfall oder einer gefährlichen Situation. Eine anlassbezogene Aufzeichnung kann durch Sensoren gewährleistet werden, die nur bei bestimmten Erschütterungen oder Bremsvorgängen auslösen. Viele moderne Dashcams verfügen zudem über eine Loop-Funktion, die ältere Aufnahmen automatisch überschreibt, sobald die Speicherkarte voll ist.

Speicherung und Löschung der Daten

Aufzeichnungen sollten nur dann gespeichert werden, wenn ein konkreter Vorfall, wie ein Unfall, vorliegt. Um eine unnötige Datenspeicherung zu vermeiden und datenschutzkonform zu handeln, ist eine regelmäßige Überprüfung und Löschung der Dashcam-Aufnahmen erforderlich.

Keine Aufnahme von personenbezogenen Daten

Dashcams dürfen keine personenbezogenen Daten von Unbeteiligten, wie Gesichter von zu Fuß gehenden , Kennzeichen anderer Fahrzeuge oder private Grundstücke, erfassen. Solche Aufnahmen könnten als unzulässige Erhebung personenbezogener Daten gewertet werden und zu Bußgeldern führen.

Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel

Dashcam-Aufnahmen können in Deutschland als wertvolle Beweismittel in rechtlichen Streitfällen dienen, insbesondere bei Verkehrsunfällen oder Streitigkeiten über Verkehrsverstöße. Sie bieten eine klare, objektive Dokumentation des Vorfalls und helfen dabei, Schuldfragen zu klären ggf. die Unschuld des Fahrenden beweisen. Allerdings sind Dashcam-Aufnahmen nur dann als Beweismittel zulässig, wenn sie im Einklang mit der DSGVO erhoben wurden und keine Persönlichkeitsrechte Dritter, wie die von unbeteiligten Personen oder Passanten, verletzen. Eine datenschutzkonforme Nutzung ist daher entscheidend für die rechtliche Anerkennung von Dashcam-Videos als Beweismittel. Letztlich obliegt es dem Gericht, im Einzelfall zu entscheiden, ob die Dashcam-Aufnahmen als zulässiges Beweismittel akzeptiert werden.

Empfehlungen für den Einsatz von Dashcams

Bevor Sie eine Dashcam in Deutschland oder im Ausland verwenden, etwa wenn Sie einen Kleinwagen mieten und die Kamera zur Aufzeichnung des Straßenverkehrs installieren möchten, sollten Sie sich mit den geltenden rechtlichen Vorgaben vertraut machen. Die folgenden Empfehlungen unterstützen Sie dabei, Dashcams datenschutzkonform zu nutzen.

Tipps für die Nutzung von Dashcams in Deutschland

Wenn Sie eine Dashcam in Deutschland verwenden möchten, gibt es einige wichtige Tipps, die Sie beachten sollten, um rechtliche Probleme zu vermeiden und die Kamera datenschutzkonform zu nutzen: 

Positionierung der Dashcam

Achten Sie darauf, dass die Dashcam ausschließlich den Bereich vor Ihrem Fahrzeug aufnimmt. Sie sollte nicht in den öffentlichen Raum oder auf private Grundstücke gerichtet sein. Aufnahmen von unbeteiligten zu Fuß gehenden oder anderen Verkehrsteilnehmenden können datenschutzrechtlich problematisch sein.

Loop-Funktion und Speicherverwaltung

Verwenden Sie eine Dashcam mit einer Loop-Funktion, bei der alte Aufnahmen überschrieben werden, sobald der Speicher voll ist. So stellen Sie sicher, dass keine unnötigen Daten über einen längeren Zeitraum gespeichert werden.

Speicherung von relevanten Vorfällen

Speichern Sie Aufnahmen nur dann, wenn es einen relevanten Vorfall gibt, wie einen Unfall. Vermeiden Sie es, ständig Aufnahmen zu speichern, wenn keine besondere Situation vorliegt.

Datenschutzfreundliche Einstellungen

Überprüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Dashcam datenschutzfreundlich eingestellt ist. Viele Modelle bieten Optionen, die Aufnahme von Ton oder von Details wie Nummernschildern, zu deaktivieren, um die Privatsphäre zu wahren.
 

Dashcams im Ausland

Bevor Sie mit dem Mietwagen ins Ausland fahren, sollten Sie sich über die konkreten gesetzlichen Regelungen zur Verwendung von Dashcams informieren, da deren Nutzung nicht in allen Ländern erlaubt ist. In Österreich ist die Nutzung nur unter strengen gesetzlichen Auflagen erlaubt. In Ländern wie Portugal, Belgien, Luxemburg, und der Schweiz wird von der Verwendung von Dashcams grundsätzlich abgeraten. In Dänemark, Finnland und Frankreich ist die Nutzung grundsätzlich erlaubt, allerdings müssen andere Verkehrsteilnehmende informiert werden, wenn Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel verwendet werden. In Großbritannien, Italien, Norwegen und den Niederlanden ist die Nutzung von Dashcams ausschließlich für den privaten Gebrauch erlaubt. In Polen und Schweden müssen Dashcams leicht entfernbar sein und Aufnahmen müssen regelmäßig gelöscht werden. In Serbien, Spanien und Ungarn gelten strikte Vorgaben, darunter eine niedrige Auflösung und die Löschung von ungenutzten Daten spätestens nach fünf Tagen.

Fazit: Nutzung von Dashcams

Dashcams sind in Deutschland grundsätzlich erlaubt, aber ihre Nutzung unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Autofahrende sollten sicherstellen, dass sie ihre Dashcam so verwenden, dass keine unnötigen Daten über unbeteiligte Personen gespeichert werden. Bei ordnungsgemäßer Nutzung können Dashcams eine wertvolle Unterstützung im Straßenverkehr darstellen und im Falle eines Unfalls als Beweismittel dienen. Achten Sie darauf, nur relevante Daten zu speichern und die Privatsphäre unbeteiligter Personen zu wahren.

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