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Die CO2-Steuer

Das bedeutet sie für Autos

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Bereits 2020 wurde ein Klimapaket von der Bundesregierung beschlossen, damit die CO2-Emissionen im Straßenverkehr in den nächsten Jahren um 40 Prozent sinken. Damit einhergegangen ist der Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministers ehemaligen Olaf Scholz, der eine stärkere Besteuerung für hohen CO2-Ausstoß ansetzt. Seit 01. Januar 2021 tritt diese Reform nun in Kraft. Sie soll Autofahrer dazu bringen, beim Kauf eines neuen Fahrzeugs auf sparsamere Pkw zurückzugreifen und den Schritt in Richtung emissionsreduzierende Mobilität zu wagen. Doch was bedeutet das für die bisherige Kfz-Steuer? Wir von der Autovermietung VW FS | Rent-a-Car erklären Ihnen in diesem Artikel, mit welchen Kosten Autobesitzer nun rechnen müssen.

Was ist die CO2-Steuer und was bedeutet sie fürs Auto?

Die CO2-Steuer bzw. CO2-Abgabe gibt es seit dem Jahr 2021: sie beschreibt alle Abgaben, die für die Emission von Kohlenstoffdioxid fällig werden. Sie ist sozusagen eine Umweltsteuer auf Benzin, Diesel, Heizöl und Gas. In Deutschland mussten bislang nur Unternehmen aus der Energiewirtschaft, Fluglinien und Industriekonzerne für ihren CO2-Ausstoß aufkommen. Seit diesem Jahr gilt sie nun zusätzlich im Straßenverkehr. Das Ziel dieses Beschlusses ist, die Kohlenstoffdioxid-Emissionen zu reduzieren und somit einen positiven Effekt auf die Umwelt und den Klimaschutz zu haben. Unter die neue Regelung fallen alle Autos, die seit dem 01.01.2021 neu zugelassen werden, und pro Kilometer mehr als 96 Gramm CO2 ausstoßen.

So wird die Kfz-Steuer berechnet

Wie bisher wird die neue Kfz-Steuer anhand zweier Faktoren berechnet – dem Hubraum und dem CO2-Ausstoß, wobei letzteres die hauptsächliche Grundlage für die Bemessung darstellt. Beim Hubraum gilt nach wie vor: Für einen Benziner zahlen Sie pro angefangenen 100 Kubikzentimeter (ccm) Volumen Hubraum 2 Euro, für Dieselfahrzeuge sind dagegen 9,50 Euro fällig. Hinzu kommt nun der veränderte CO2-Aufschlag, welcher gleichermaßen für Benziner und Diesel gilt. Bisher wurde der Aufschlag für den CO2 Ausstoß pauschal mit 2 Euro pro Gramm Kohlenstoffdioxid berechnet. Mit der Reform verläuft die Berechnung nun gestaffelt in 20er-Schritten:

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Berechnung der KfZ-Steuer

  • bis zu 95 g/km CO2 Ausstoß - Keinen Aufschlag
  • 96 bis 115 g/km CO2-Ausstoß - 2,00 €
  • 116 bis 135 g/km CO2-Ausstoß - 2,20 €
  • 136 bis 155 g/km CO2-Ausstoß - 2,50 €
  • 156 bis 175 g/km CO2-Ausstoß - 2,90 €
  • 176 bis 195 g/km CO2-Ausstoß - 3,40 €
  • ab 195 g/km CO2-Ausstoß - 4,00 €

Welche Bedeutung hat das für mein Auto?

Besonders für große SUVs und Sportwagen wird die Kfz-Steuer teurer, da sie zum Teil deutlich mehr Kraftstoff als andere Modelle verbrauchen und somit auch mehr Kohlendioxid ausstoßen. Ein Beispiel: Sie sind Besitzer eines Autos mit Dieselmotor, einem Hubraum von ca. 3.000 ccm und 210 Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer. Das sind 30 x 9,50 € für den Hubraum plus (20 x 2 €) + (20 x 2,20 €) + (20 x 2,50 €) + (20 x 2,90 €) + (20 x 3,40 €) + (15 x 4 €) für den CO2-Ausstoß. Insgesamt beträgt die Kfz-Steuer für ein solches Fahrzeug, das nach 2021 zugelassen wurde also 605,00 € – zuvor 515 €. Im Vergleich: Fahren Sie einen Kleinwagen mit einem Hubraum von 1.000 ccm, liegt Ihre jährliche Kfz-Steuer dank der geringen CO2 Emissionen bei rund 95 €.

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Mehrkosten überschaubar

Sparsame Verbrenner und Plug-in-Betriebe profitieren also von der Reform. Besitzer von modernen Kompaktwagen, Mittelklasse-Fahrzeugen oder Kombis aus der oberen Mittelklasse müssen sich aber auch keine Sorgen machen, denn sie zahlen aufgrund der CO2-Steuer seit 2021 zwar mehr, die Mehrkosten sind aber sehr überschaubar. Pendlern kommen die neuen Regelungen ebenfalls entgegen: Die Entfernungspauschale – auch Pendlerpauschale genannt – ist ab diesem Jahr ab dem 21. Kilometer erneu erhöht worden. Das bedeutet, dass nun 38 statt 35 Cent pro Kilometer Arbeitsweg von der Steuer abgesetzt werden können. 

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E-Autos sind von der Kfz-Steuer befreit

Der CO2-Aufschlag soll emissionsreduzierende Mobilität attraktiv machen. Aus diesem Grund beschloss der Bundesrat, die bis zu zehnjährige Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos zu verlängern. Wer sich also für ein elektrisch betriebenes Modell entscheidet, der schont nicht nur die Umwelt, sondern auch seinen Geldbeutel. Von dieser Regelung sind alle Elektroautos betroffen, die bis Jahresende 2025 erstmals zugelassen werden. Der Beschluss gilt dann bis Ende 2030. Je früher Sie also Ihr neues E-Auto anmelden, desto länger können Sie von der Steuerbefreiung profitieren.

Auswirkungen der CO2-Steuer auf die Spritpreise

Durch die Besteuerung der CO2-Emissionen werden auch die CO2-Preise im Verkehr erhöht. Ab 2021 ist der Preis für eine Tonne Kohlenstoffdioxid mit 25 € angesetzt. Bis 2025 steigt dieser weiter auf schließlich 55 Euro pro Tonne. Für Autofahrer bedeutet das, dass die Benzin- und Dieselpreise im Schnitt etwa 7 bis 8 Cent pro Liter teurer werden. Wer also ein Auto mit hohem Kraftstoffverbrauch fährt – egal, ob sein Eigenes oder einen Mietwagen, der muss künftig tiefer in den Geldbeutel greifen.

Wir der Autovermietung VW FS | Rent-a-Car wünschen Ihnen eine gute und sichere Fahrt.

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