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Fahrten ins Ausland sind mit Unsicherheit verbunden, welche Strafen bei welchen Verkehrsdelikten drohen. Neben der eigentlichen Strafe ist dann meist auch noch eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr fällig. Wir haben wichtige Infos zusammengestellt, damit Sie sich im Ausland richtig verhalten.
Andere Länder, andere Sitten
„Andere Länder, andere Sitten“, lautet ein wohlbekannter Spruch, der so ziemlich auf jeden Bereich des menschlichen (Zusammen-) Lebens anwendbar ist – also auch auf die Frage, wer denn jetzt Vorfahrt genießt oder wie schnell man fahren darf. Teilweise werden begangene Verstöße gegen die StVO stärker bestraft als man das im Heimatland kennt, werden jedoch nur selten mit der Entziehung der Fahrerlaubnis geahndet. Generell gilt: Wenn Sie mit Ihrem Auto oder einem Mietwagen im Ausland unterwegs sind, müssen Sie sich an das Verkehrsrecht des jeweiligen Landes halten. Tun Sie dies nicht, werden Sie mit Bußgeldern belangt. Diese richten sich nach dem Bußgeldkatalog, Punktekatalog und Tatbestandskatalog des jeweiligen Landes. Strafen für Verkehrsdelikte sind im Ausland meist höher als in Deutschland. Es empfiehlt sich, einen Bußgeldbescheid jeweils direkt zu bezahlen, da die Summen bei späterer Zahlung oft noch höher ausfallen.
Voraussetzung für die Vollstreckung eines Bußgelds im Ausland
In Deutschland werden Strafen aus dem europäischen Ausland grundsätzlich vollstreckt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Strafbetrag mindestens 70 Euro (Bußgeld plus anfallende Verwaltungskosten) entspricht. Eine weitere Ausnahme stellt hierbei Österreich da. Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern wie z. B. Großbritannien, Liechtenstein oder auch der Schweiz können in Deutschland grundsätzlich nicht vollstreckt werden.
Es lohnt sich häufig, die Geldbuße zügig zu bezahlen, da viele Länder teils hohe Rabatte gewähren, wenn der Betrag schnell beglichen wird. Dies ist unter anderem in Frankreich, Griechenland, Italien, Slowenien und Spanien der Fall.
Konsequenzen beim Fahren ohne gültige Vignette im Ausland
Wird man ohne gültige Vignette erwischt, kann dies teuer werden - auch, wenn man nicht mit dem eigenen Pkw, sondern mit einem Mietwagen unterwegs ist. Denn für die Einhaltung der Vignetten- und Maut-Pflicht ist der Fahrer selbst verantwortlich. Der Vermieter des Fahrzeugs kann nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn der Mieter seiner Pflicht nicht nachgekommen ist. Eventuell beim Vermieter eingehende Bußgeldbescheide, die den Zeitraum der vertraglich vereinbarten Anmietung liegen, werden an den Mieter weitergereicht. Als Beispiel haben wir hier die Strafen für unsere unmittelbaren Nachbarländer zusammengetragen.
Kann der im Bußgeldrechner vorgesehene Betrag nicht direkt gezahlt werden, wird es teurer. Auch Fahrer mit manipulierter Vignette müssen tief in die Tasche greifen: Die Strafe kann von 300 bis maximal 3.000 Euro reichen. Nicht ordnungsgemäß angebrachte oder gelochte (Zeit-)Vignetten gelten hierbei ebenso als strafrechtlich relevant. Die Kontrolle der ordnungsgemäß angebrachten Vignette erfolgt durch Polizei, Zollwache und Mautaufsichtsorgane (ASFINAG) sowie den Automatischen Vignettenkontrollen (AVK). Wird man über das Kamerasystem ohne Vignette erwischt, wird man per Post zur Zahlung der Ersatzmaut aufgefordert. Diese Forderung wird an den Fahrzeughalter geschickt (und im Falle eines Mietwagens durch den Vermieter an den Mieter weitergegeben).
Bitte beachten: Bußgeld kann bereits an der Grenze erhoben werden, auch wenn man die Autobahn noch nicht benutzt hat. Es ist also ratsam, an einer kurz vor der Grenze (noch in Deutschland) befindlichen Autobahntankstelle oder im Vorfeld über einen deutschen Automobilclub die Vignette zu erstehen und vor Grenzüberfahrt ordnungsmäßig in die Scheibe zu kleben.
Zum Kauf verpflichtet sind alle Fahrzeuge mit mindestens vier Rädern. Die Preise richten sich nach Gewichtsklassen: weniger als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht (PKW) und mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht (PKW, LKW). Die tschechischen Vignetten für die Maut in Tschechien sind in allen sächsischen Geschäftsstellen des ADAC oder online im ADAC-Shop erhältlich. Sie sollten bei Grenzübertritt auf mautpflichtigen Autobahnen bereits eine Vignette am Fahrzeug angebracht haben.
Ich wurde im Ausland geblitzt. Welcher Bußgeldbescheid blüht mir?
Vorsicht bei Fahrten im Ausland: Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind oft anders als in Deutschland. Wieviel Geschwindigkeitsüberschreitungen kosten, können Sie Bußgeldtabellen oder einem Bußgeldrechner entnehmen. Informieren Sie sich daher am besten im Vorfeld und achten Sie auf die Schilder an der Grenze, die Sie auf die gültigen Höchstgeschwindigkeiten hinweisen. Gerade für überhöhte Geschwindigkeit sind die Strafen im europäischen Ausland oft deutlich höher als das Bußgeld in Deutschland.
Ich wurde in Dänemark geblitzt
Wie in anderen Nachbarländern Deutschlands, so hat auch Dänemark seine eigenen Regeln, was die Straßenverkehrsordnung betrifft. Neben der allgemeinen Lichtpflicht und einem ausgeklügelten System für Alkoholsünder am Steuer, sind es auch die Tempolimits, auf die es zu achten gilt. Die Bußgeldbescheide werden nämlich auch nach Deutschland zugestellt, sodass eine Strafe nicht entfällt, wenn man dänisches Gebiet verlassen hat. Sollten Sie das Bußgeld dennoch nicht bereinigen, droht ein Vollstreckungsverfahren. Generell sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie innerhalb geschlossener Ortschaften in Dänemark nicht mehr als 50 km/h fahren. Außerorts gilt eine Begrenzung von 80 km/h, genauso wie auf den Schnellstraßen. Auf der Autobahn darf bis zu 130 km/h gefahren werden. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h beginnt die Strafe ab 135 Euro, bei einer Übertretung von 50 Stundenkilometern ist mit einem Bußgeld ab 300 Euro zu rechnen.
Ich hatte es in Italien zu eilig
Auch wenn das Mutterland der Pizza kein direktes Nachbarland zu Deutschland darstellt, so ist Italien zweifelsohne eine der beliebtesten Reisedestinationen in Europa. Während es an mancher Stelle vielleicht etwas lockerer zugeht und Dolce Vita zu finden ist, sind es gerade die Straßenverkehrsordnungen, wo der Spaß sehr schnell aufhört. Im Vergleich zu anderen Ländern Europas ist in Italien mit stark gesalzenen Strafen zu rechnen. Sollten Sie nun auf die Idee kommen, den Strafzettel, nachdem Sie geblitzt wurden, nicht direkt zu begleichen, ist davon abzuraten.
Üblicherweise wird zunächst immer eine Mindestsumme festgelegt. Diese verdoppelt sich jedoch, wenn der Zahlungsaufforderung nicht binnen 60 Tagen nachgegangen wird. Werden Sie also direkt mit dem Verstoß und dem Bußgeld in Italien konfrontiert, begleichen Sie die Summe am besten mit den Carabinieri sofort und die Sache ist erledigt. Bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 20 km/h ist mit einer Strafe ab 175 Euro zu rechnen, fahren sie 50 km/h schneller als die erlaubte Geschwindigkeit, so beginnt das Bußgeld bei einer Summe von 545 Euro.
Die italienische Straßenverkehrsordnung
Was die Höchstgeschwindigkeit auf den Straßen betrifft, so gibt es auch dort Unterschiede zwischen Italien und Deutschland. Um eine Ordnungswidrigkeit zu vermeiden, achten Sie daher immer auf die Verkehrszeichen. So müssen Autofahrer außerhalb geschlossener Ortschaften ein Tempolimit von 90 km/h einhalten, in geschlossenen Ortschaften gilt eine maximale Geschwindigkeit von 50 km/h. Auf den Schnellstraßen ist die maximale Geschwindigkeit auf 110 km/h gedrosselt, auf einer Autobahn darf zu keiner Zeit mit mehr als 130 km/h gefahren werden. Eine zusätzliche Besonderheit der italienischen Straßenverkehrsordnung ist es, dass Autobahnen mit Geschwindigkeit-Messsystemen ausgerüstet sind.
Auf rund 2500 Kilometern des Autobahn-Netzes ist der sogenannte Sistema Tutor installiert. Dieses System misst die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn an unterschiedlichen Stellen. Fahren Sie zum Beispiel auf der Autobahn nach Rimini nur einmal schneller als erlaubt, so ist mit keiner Strafe zu rechnen. Misst das System jedoch eine häufige Geschwindigkeitsübertretung, so können Sie mit einem Brief im Postfach in Deutschland rechnen.