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Mietwagen von Volkswagen, ŠKODA und Volkswagen Nutzfahrzeuge in Trier
In unserer Mietwagen-Station im Volkswagen Zentrum Trier VZT Automobile GmbH haben Sie die Auswahl zwischen Mietfahrzeugen der Konzernmarken Volkswagen, ŠKODA und Volkswagen Nutzfahrzeuge. Egal, ob Sie ein Fahrzeug für eine Städtetour mit dem Mietwagen benötigen oder den Leihwagen als Geschäftskunde nutzen möchten: Bei VW FS | Rent-a-Car finden Sie stets hochwertige Modelle zu preiswerten Konditionen.
Anreise zur Mietwagenstation Volkswagen Zentrum Trier VZT Automobile GmbH
Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln
Ab Trier Hauptbahnhof nehmen Sie die Buslinie 30 Richtung Waldrach, Sportplatz bis zur Haltestelle P+R Nord. Von hier aus sind es ca. 300 m zu Fuß bis zur Mietwagen-Station.
Mit dem eigenen Pkw
Am Autobahnkreuz 130 (Dreieck Moseltal) fahren Sie auf die A602 (Richtung Luxembourg/Trier) und an der Ausfahrt 1 (Trier-Verteilerkreis) in Richtung Trier-Verteilerkreis/Trier-Nord. Folgen Sie anschließend der L145 bis zur Loebstraße 5. Kundenparkplätze finden Sie auf dem Gelände der Mietwagen-Station.
Auto mieten Trier: Mietdauer, Abholung und Rückgabe
Wir von der Autovermietung VW FS | Rent-a-Car bieten Ihnen bei der Mietdauer zwei Modelle an: Die Kurzzeit- und die Langzeitmiete. Während Sie bei der Kurzzeitmiete ein Fahrzeug bis zu vier Wochen reservieren können, geht die Langzeitmiete über diesen Zeitraum hinaus. Sprechen Sie am besten mit einem Mitarbeiter vor Ort, welches Angebot das richtige für Sie ist.
Für eine unkomplizierte Abholung bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass, einen gültigen Führerschein sowie Ihre EC- oder Kreditkarte mit. Bei der Fahrzeugrückgabe nutzen Sie bitte die vorhandenen und gekennzeichneten Kundenparkplätze auf dem Stationsgelände.
Unterkünfte in der Nähe
Nells Park Hotel, Dasbachstraße 12, 54292 Trier (450 m)
IAT Plazza Hotel, Zurmaiener Straße 164, 54292 Trier (600 m)
Tankstellen in der Nähe
Shell Tankstelle, Zurmaiener Straße, 54292 Trier (1,5 km)
Aral Tankstelle, Ruwerer Straße 35, 54292 Trier (2,7 km)
Bahnhof und Flughafen in der Umgebung
Der Bahnhof Trier ist 3,4 km von der Vermietstation entfernt. Bis zum Flughafen Luxemburg sind es rund 34 Minuten.
FAQs für die Autovermietung Trier
In unserem Online-Reservierungsprozess bieten wir Ihnen zwei Versicherungen an, die Sie als kostenpflichtige Zusatzleistungen abschließen können:
- Haftungsreduzierung der Selbstbeteiligung bei Vollkaskoschutz
- Insassenunfallversicherung (auch "PAI" genannt, Unfallversicherung für Fahrer und Insassen)
Was bedeutet das genau?
Bei den meisten Tarifen ist ein Vollkaskoschutz mit einer Selbstbeteiligung von 800,00 bzw. 1.500,00 Euro pro Schadenfall (siehe Angebotsdetails bei der Fahrzeugauswahl) sowie ein Teilkaskoschutz mit einer Selbstbeteiligung von 150,00 Euro inklusive. Mit Abschluss des jeweiligen Angebots zur Haftungsreduzierung sinkt die Selbstbeteiligung bei Vollkaskoschutz auf bis zu 0,00 Euro je Schadenfall. Beachten Sie bitte, dass Sie als Mieter nicht nur für selbst verursachte, sondern auch für fremdverschuldete Schäden haften, sollte der Verursacher nicht ermittelt werden können (beispielsweise bei Parkremplern). Der Abschluss der Haftungsreduzierung kann sich also durchaus lohnen – entweder direkt online bei der Reservierung des Mietwagens oder nachträglich bei der Abholung vor Ort. Wenn Sie zu den Versicherungsbedingungen Fragen haben sollten oder nicht sicher sind, ob Sie diese Versicherung wirklich brauchen, helfen Ihnen unsere Mitarbeiter in den Vermietstationen gern weiter.
Insassenunfallversicherung
Die Insassenunfallversicherung, auf oft PAI genannt (Personal Accident Insurance), ist eine Unfallversicherung für den Fahrer und für alle Personen, die mit ihm zusammen im Mietwagen sitzen. Wird bei Anmietung eine Insassenunfallversicherung abgeschlossen, besteht bei sämtlichen Unfällen, bei denen Fahrer und Insassen zu Schaden kommen, Versicherungsschutz. Bei Unfällen sind Personenschäden oder Tod mit einer Versicherungssumme von bis zu € 26.000,00 bei Tod und € 52.000,00 bei Invalidität abgedeckt. Dieser Leistungsanspruch ist unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat. Hat der Fahrer einen Unfall selbst verschuldet, so können die Insassen (zusätzlich zu den Ansprüchen aus der Insassenunfallversicherung) Ansprüche aus der Haftpflichtversicherung des Fahrers geltend machen. Hier erfolgt keine Verrechnung (zwischen Anspruch aus der Haftpflichtversicherung und aus der PAI) – die Passagiere / Mitfahrer erhalten beide Leistungen. Der Fahrer selbst hat in diesem Fall ausschließlich einen Leistungsanspruch durch die Insassenunfallversicherung. Hat der Fahrer einen Unfall nicht verschuldet, sondern z. B. ein Fußgänger, Radfahrer oder ein Reifenplatzer, so können die Insassen im Zweifelsfall nur Ansprüche aus der Insassenunfallversicherung geltend machen. Die Versicherung leistet zudem auch bei Unfällen / Personenschäden beim Ein- und Aussteigen, beim Be- und Entladen oder beim Reinigen des Fahrzeuges. Bei hohem Invaliditätsgrad des Fahrers erhält dieser eine Verdreifachung der Versicherungssumme.
Über die genauen Versicherungsbedingungen informieren Sie gern die Mitarbeiter unserer Vermietstation vor Ort.
Die Allgemeinen Vermietbedingungen können Sie auf unserer Website nachlesen. Zusätzlich liegen sie in unseren Stationen vor Ort aus und werden auf der Rückseite des Mietvertrags, den Sie bei Abholung Ihres Mietwagens ausgehändigt bekommen, abgedruckt.
Uns bei VW FS | Rent-a-Car ist es wichtig, dass Sie sicher durch den Winter kommen. Daher verfügen alle Fahrzeuge, die Sie bei uns anmieten können, über wintertaugliche Bereifung gemäß der gesetzlichen Bestimmungen (StVO § 2 Absatz 3a).
Wenn Sie im Vorfeld genau wissen möchten, ob das von Ihnen reservierte Fahrzeug mit Winterreifen oder Ganzjahresreifen ausgestattet ist, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Mitarbeiter der jeweiligen Vermietstation.
Das Alter eines Fahrers hängt oft unmittelbar mit der Dauer des Führerscheinbesitzes und der Erfahrung im Umgang mit Fahrzeugen zusammen. Deshalb behalten wir uns vor, höherwertige oder höher motorisierte Fahrzeuge nur an Mietende / Fahrende ab einem bestimmten Alter und mit einer bestimmten Dauer des Führerscheinbesitzes auszugeben.
Mindestalter: 19 Jahre, Führerscheinbesitz: Mind. 1 Jahr:
- VW up!, VW Polo, VW Caddy (Kasten, Kombi, MaxiKombi)
- SEAT Mii und SEAT Ibiza
- ŠKODA Citigo und ŠKODA Fabia
Mindestalter: 21 Jahre, Führerscheinbesitz. Mind. 1 Jahr:
- VW e-Up!, VW Golf (Sportsvan, Variant) und VW e-Golf, VW Passat Variant, VW Beetle Cabriolet und VW Touran
- Audi A3 Sportback, Audi A3 Limousine, Audi A3 Cabriolet
- ŠKODA Octavia Combi, ŠKODA Superb Combi
- SEAT Leon ST
- alle Nutzfahrzeuge
Mindestalter: 23 Jahre, Führerscheinbesitz: Mind. 3 Jahre:
- Für höherwertige Fahrzeugklassen
- inkl. Golf GTI
Mindestalter: 25 Jahre, Führerscheinbesitz: Mind. 3 Jahre:
- Für alle Audi S-Modelle, Fahrzeuge der Oberklasse, sowie für den Audi e-tron
Genauere Informationen zum Mindestalter können Ihnen jederzeit unsere Mitarbeitenden vor Ort geben.
Zusatzfahrer können Sie in dem Reservierungsprozess unter „Zusatzpakete“ hinzufügen. Sollten Sie Ihre Reservierung bereits abgeschlossen haben, ist das Hinzubuchen auch in der Vermietstation bei Abholung Ihres Mietwagens möglich. Jeder Zusatzfahrer wird im Mietvertrag erfasst und als Fahrer hinterlegt. Hierfür wird jeweils der gültige Führerschein sowie Personalausweis bzw. Reisepass benötigt. Diese Dokumente müssen persönlich oder durch den Mieter bei der Abholung des Mietwagens vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie: Bei den Franchise-Partnern von VW FS | Rent-a-Car gelten ggf. abweichende Regelungen. Informieren Sie sich im Zweifel bei der Vermietstation vor Ort.
Die Inklusivkilometer sind abhängig von Ihrem gewählten Tarif. Details dazu werden im Reservierungsprozess übersichtlich bei den Fahrzeugdetails angezeigt. Sie sind ebenfalls in Ihrer Reservierungsbestätigung abgebildet und werden im Mietvertrag aufgeführt.
Für jeden zusätzlich gefahrenen Kilometer fallen Gebühren an, welche im Mietvertrag gesondert ausgewiesen werden. Bei unseren Franchise-Partnern können eventuell abweichende Tarife gelten. Im Zweifel informieren Sie sich vor Fahrzeugreservierung über die angegebene Kontaktnummer der Vermietstation.
In der Regel sind Sie als Mieter berechtigt, Ihr bei VW FS | Rent-a-Car gemietetes Fahrzeug innerhalb der geographischen Grenzen Europas zu nutzen. Für die Nutzung des Fahrzeugs in allen weiteren Ländern ist die vorherige Einholung der Zustimmung des Vermieters erforderlich. Genauere Informationen finden Sie in § 8 unserer Allgemeinen Vermietbedingungen. Hier sind alle Regelungen rund um die Mietwagennutzung im Ausland genau erklärt. Im Zweifelsfall sprechen Sie direkt unsere Mitarbeitenden in der Anmietstation an, wenn Sie vorhaben, mit dem Mietwagen ins Ausland zu fahren. Sie weisen Sie gern auf eventuelle Besonderheiten hin.
Die Mietwagen von VW FS | Rent-a-Car werden Ihnen vollgetankt bzw. mit einer mindestens zu 80 % mit Strom aufgeladenen Antriebsbatterie übergeben. Bevor Sie das Fahrzeug nach Ende des Anmietzeitraums zurückgeben, tanken Sie es bitte an einer Tankstelle in unmittelbarer Nähe zur Vermietstation wieder voll. Bringen Sie bitte zur Rückgabe die Tankquittung als Nachweis mit. Bei Elektrofahrzeugen bitten wir Sie das Fahrzeug mit einer mindestens zu 10 % mit Strom geladenen Antriebsbatterie zurückzugeben.
Für den Fall, dass das Fahrzeug bei Rückgabe nicht vollgetankt ist, bieten wir Ihnen gerne unseren Tankservice an. Bitte informieren Sie sich an der Vermietstation über die aktuellen Konditionen für diesen kostenpflichtigen Service.
Bei Abholung des Mietwagens wird eine Mietvorauszahlung in Höhe des voraussichtlichen Mietpreises sowie eine Sicherheitsleistung bei Ihrem Kreditkarteninstitut eingezogen. Die Sicherheitsleistung wird nach ordnungsgemäßer und schadenfreier Rückgabe des Fahrzeuges rückgebucht. Die Höhe der Sicherheitsleistung richtet sich nach der gewählten Fahrzeugklasse und kann je nach Standort abweichen. Die Zahlungsbedingungen können je nach Standort abweichen.
An unseren Stationen können Sie bequem mit elektronischen Zahlungsmitteln bezahlen. Nachdem Sie ein Fahrzeug ausgewählt haben, finden Sie eine Auflistung der von der Station akzeptierten Zahlungsmittel rechts unten unter „Zahlungsmöglichkeiten vor Ort“.
Bringen Sie am besten eine Kreditkarte mit – damit sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Bitte beachten Sie dabei, dass nicht jede Art von Kreditkarte in jeder Vermietstation akzeptiert wird. Wichtig ist darüber hinaus, dass die Kreditkarte Ihnen als Mieter gehört.
Eine Barzahlung des Mietpreises ist in unseren Mietwagen-Stationen nicht möglich.
Den Rechnungsbetrag bucht die Station entsprechend von Ihrem Konto ab. Je nach Wert des Fahrzeugs bzw. der Fahrzeugklasse ist es möglich, dass Sie eine Kreditkarte vorlegen müssen und nicht mit EC-Karte zahlen können.
Bitte bringen Sie zur Abholung folgende Dokumente mit:
- gültiger Personalausweis im Original
- gültiger Führerschein im Original
Auch Zusatzfahrer müssen sich entsprechend bei der Abholung des Fahrzeugs ausweisen.
Beachten Sie bitte: Ein in Deutschland ausgestellter internationaler Führerschein ist in Deutschland nicht gültig und gilt nicht als Legitimation.
Bitte bringen Sie darüber hinaus ein gültiges Zahlungsmittel mit. Als Sicherheit für Ihre Anmietung belasten wir bei Abholung des Mietwagens Ihre Kreditkarte um einen Betrag in Höhe des voraussichtlichen Mietpreises und einer zusätzlichen Sicherheitsleistung, die sich nach der Fahrzeugklasse berechnet (in der Regel 250,00 bzw. 800,00 Euro). Die Sicherheitsleistung erhalten Sie nach Ende des Mietzeitraums natürlich umgehend zurück.
Falls Sie Ihre Reservierung unerwartet stornieren müssen, können Sie dies ohne Angabe von Gründen kostenlos bis zum vereinbarten Abholzeitpunkt des Mietwagens tun. Wenden Sie sich hierzu direkt an die jeweilige Vermietstation, die auf Ihrer Reservierungsbestätigung angegeben ist. Alternativ können Sie die Stornierung Ihrer Reservierung auch im Customer Portal vornehmen.
Sollten Sie unmittelbar vor der vereinbarten Abholuhrzeit von der Reservierung zurücktreten wollen, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns die Stornierung telefonisch mitteilen würden. So können die Mitarbeitenden vor Ort das reservierte Fahrzeug direkt für weitere Anmietungen freigeben.
- Autohaus Bojahr GmbH | Saarbrücker Str. 108-110 | 66265 Heusweiler
- Scherer GmbH & Co. KG, Neunkirchen | Am Gneißenauflöz 9 | 66538 Neunkirchen
- Scherer GmbH & Co. KG, Saarbrücken | Wiesenstraße 1 | 66115 Saarbrücken
- Autohaus Scherer GmbH & Co. KG Audi Zentrum Saarbrücken | Wiesenstraße 5 | 66115 Saarbrücken
- Scherer GmbH & Co. KG, Simmern | Koblenzer Straße 103 | 55469 Simmern
- Scherer GmbH & Co. KG, Homburg | Saarbrücker Straße 120 | 66424 Homburg
- Scherer GmbH & Co. KG, Mayen VW | Kelbergerstraße 67-69 | 56727 Mayen
- Scherer GmbH & Co. KG, Mayen AUDI | Koblenzer Straße 178-180 | 56727 Mayen
- Autohaus Scherhag GmbH, Koblenz | In der Laach 76 | 56072 Koblenz
- Volkswagen Zentrum Koblenz GmbH | Andernacher Str. 210-220 | 56070 Koblenz