Wie ist das Mietfahrzeug versichert?
Alle unsere Fahrzeuge sind voll- und teilkaskoversichert.
Was mache ich im Schadenfall?
In der schwarzen Mappe in Ihrem Handschuhfach finden Sie eine DIN A5-Karte, auf der Schritt für Schritt erklärt ist, wie Sie sich im Falle eines Schadens am Fahrzeug oder eines Pannenfalls verhalten. Außerdem befindet sich dort ein Formular, das Sie ausfüllen und an schaden@vwfs-rac.com senden müssen. Auf der Windschutzscheibe Ihres Fahrzeugs befindet sich ein Aufkleber mit der Nummer unserer Schadenhotline. Bitte rufen Sie dort an und informieren Sie uns über den Schaden.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung im Schadenfall?
Das hängt davon ab, welche Art von Schaden am Fahrzeug entstanden ist. Wenn es sich um einen Schadenfall handelt, der von der Teilkaskoversicherung gedeckt ist (wie etwa bei Diebstahl, Glasbruch, Wildschaden, Marderbiss oder Brand), beträgt Ihre Selbstbeteiligung 150 € pro Schaden. Die Vollkaskoversicherung deckt zusätzlich Selbstverschulden und Vandalismus ab. In diesen Fällen liegt Ihre Selbstbeteiligung bei Fahrzeugen der Marken
- VW, Audi, SEAT, SKODA, CUPRA - bei 950 € pro Schaden
- VW Nutzfahrzeuge - bei 1.500 € pro Schaden.
Wenn Sie mehr Kostenkontrolle wünschen, empfehlen wir Ihnen, bei Vertragsabschluss Ihre Selbstbeteiligung für Vollkaskoschäden auf 450 € oder 150 € zu reduzieren. Hierbei entstehen zusätzliche Kosten, deren Höhe von der Fahrzeugklasse abhängen.
Warum muss bei einem Unfall die Polizei informiert werden?
Für uns als Vermieter ist die Klärung des Unfallhergangs vor Ort durch die Polizei sehr wichtig, weil es dadurch erfahrungsgemäß zu einer verlässlicheren Klärung der Schuldfrage kommt. Wenn Sie ein Fahrzeug bei uns mieten, verpflichten Sie sich durch die Unterzeichnung unserer Allgemeinen Vermietbedingungen (AVB XII – Verhalten im Schadenfall), bei einem Unfall unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen.
Was mache ich im Falle eines Fahrzeugdiebstahls?
Wenn Ihr Mietfahrzeug oder Fahrzeugteile gestohlen wurden, erstatten Sie bitte umgehend Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle und informieren Sie uns danach telefonisch unter der Nummer +49 4282 789 9410. Wir sorgen dann dafür, dass Sie so schnell wie möglich ein Ersatzfahrzeug erhalten.
Was mache ich, wenn beim Fahrzeug AdBlue, Öl oder andere Flüssigkeiten nachgefüllt werden müssen?
Wir übergeben unsere Fahrzeuge fahrbereit, geprüft und mit allen notwendigen Betriebsstoffen. Sollte während Ihrer Miete dennoch Öl, AdBlue oder Kühl- oder Wischwasser nachgefüllt werden müssen, sind Sie als Mieter verpflichtet, für Ersatz zu sorgen, um das Fahrzeug betriebsbereit zu halten. Die Kosten hierfür sind von Ihnen zu tragen.
Was mache ich, wenn das Mietfahrzeug die Fälligkeit der HU / AU oder Inspektion anzeigt?
In diesem Fall vereinbaren Sie bitte einen Termin in einer Vertragswerkstatt und lassen Sie das Fahrzeug einer Prüfstelle vorführen. Das Autohaus rechnet die Kosten direkt mit unserem Partner Volkswagen Leasing ab. Ihnen entstehen in diesen Fällen keine Kosten. Die Kosten für einen Ersatzwagen übernehmen wir selbstverständlich auch. Bitte achten Sie darauf, dass der TÜV innerhalb des Monats durchgeführt werden muss, der auf der HU-Plakette steht. Anderenfalls drohen ein behördliches Verwarnungsgeld sowie eine Bearbeitungsgebühr unsererseits, die der Mieter selbst zu tragen hat.